Antwort ausstehend von Christoph Bergner CDU
Antwort 25.11.2009 von Christoph Bergner CDU
(...) Der "notwendige Lebensunterhalt" wird ermittelt aus dem Regelsatz (analog ALG II) und den Kosten für Wohnung und Heizung. Wie die Kosten für das Wohnen veranschlagt werden, ist regional unterschiedlich. (...)