Antwort von Christoph Drozda
FDP
• 21.04.2010

(...) Der Teilnehmer erhält als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung, zum Beispiel ein Euro in der Stunde. (...) Allerdings sind sie keine reguläre Gegenleistung für den Leistungsbezug, vor allem, da dies eine massive Gefährdung für sozialversicherungspflichtige Jobs beinhalten würde. (...)

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