
Antwort 24.09.2009 von Christoph Erdmenger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Der Grundbedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, darf nicht durch Sanktionen angetastet werden. Wird Fähigkeiten, Wünschen und Vorschlägen der Einzelnen nicht Rechnung getragen und besteht keine Wahl zwischen verschiedenen Förderangeboten, dürfen keine Sanktionen verhängt werden ( Sanktionsmoratorium ). (...)