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Sehr geehrter Herr Mikuschek, befürworten Sie die Initiativen, die Rechte aus dem IFG zu beschränken?

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Christoph Mikuschek
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Frage von Robert M. •

Sehr geehrter Herr Mikuschek, befürworten Sie die Initiativen, die Rechte aus dem IFG zu beschränken?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst ist wichtig zu unterscheiden: Die aktuell diskutierten Änderungen betreffen das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Als hessischer Landtagsabgeordneter verfolge ich diese Debatte aufmerksam, entscheide darüber jedoch nicht.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Transparenz staatlichen Handelns ein wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaats ist. Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, wie Verwaltung und Politik handeln. Gleichzeitig muss der Staat handlungsfähig bleiben und seine Beschäftigten sowie besonders schutzbedürftige Bereiche angemessen schützen.

Aus meiner Sicht geht es daher nicht darum, Informationsrechte grundsätzlich einzuschränken, sondern um eine ausgewogene Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen. Der berechtigte Zugang zu amtlichen Informationen muss erhalten bleiben. Zugleich sollten missbräuchliche oder unverhältnismäßig aufwendige Anfragen, die Behörden in ihrer eigentlichen Arbeit erheblich binden, ebenso berücksichtigt werden wie der Schutz von Beschäftigten vor Anfeindungen sowie Sicherheitsinteressen etwa im Bereich der Kritischen Infrastruktur oder der Terrorismusbekämpfung.

Entscheidend ist für mich, dass Transparenz, Bürgerrechte und eine leistungsfähige Verwaltung keine Gegensätze sind. Ziel muss eine ausgewogene Regelung sein, die den Informationszugang wahrt und gleichzeitig den berechtigten Schutzinteressen des Staates und seiner Beschäftigten Rechnung trägt.

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