Frage an Christoph Nachtigall von Heide H. bezüglich Wirtschaft
Wie stehen Sie zum derzeit geltendem Rauchverbot in der Gastronomie in Hessen?
Was halten Sie davon ,das Hessische Nichtraucherschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass bei Gastronomiebetrieben die Inhaberinnen und Inhaber selbst entscheiden können, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen wollen und ihren Betrieb entsprechend zu deklarieren?
Sehr geehrter Frau Hoffmann,
es geht in meinem Augen nicht ohne eine Novellierung. Ich habe in den letzen Wochen mit vielen Rauchern, Nichtrauchern und auch Gastronomen gesprochen. Obwohl ich selbst Nichtraucher bin, halte ich es für eine Diskriminierung der Raucher.
Den Rauchern fällt es derzeit sehr schwer eine Lokalität zu finden, in der geraucht werden darf. Einige Gastronomiebetriebe konnten sich durch eine sep. Raum helfen. Viele kleine Kneipen und Gaststätten (die es in größerer Anzahl in unser ländlichen Region gibt) haben aus Platzgründen diese Möglichkeit nicht. Ich denke, nur die freie Wahl und eine sich daraus ergebende offene Deklarierung von Raucher- und Nichtraucher-Lokalen wäre eine Lösung. Ein gleichmäßiges Verhältnis zwischen Raucher- und Nichtraucher-Gastronomie wird es im ländlichen Raum vermutlich nie geben. Die Nachfrage wird die Anzahl der jeweiligen Gaststätten und Kneipen bestimmen.
Für mich mal wieder ein Gesetz was sicherlich in den mittleren bis großen Städten greift, bei der jedoch die ländliche Region nicht berücksichtigt oder sogar vergessen wurde.
Bei immer knapper werdender finanzieller Spielräume der Menschen für Besonderheiten wie Essen gehen, darf man der Gastronomie nicht noch durch das Fernhalten von rauchenden Gästen einen Stein in dem Weg legen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Nachtigall