Sehr geehrter Herr Schmid, welche Unterstützung können wir von Ihnen erwarten, damit KfW - Bildungsförderprogramme altersunabhängig beantragt werden können?

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Christoph Schmid
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Frage von Florian M. •

Sehr geehrter Herr Schmid, welche Unterstützung können wir von Ihnen erwarten, damit KfW - Bildungsförderprogramme altersunabhängig beantragt werden können?

Bei der Recherche nach Fördermitteln für Fortbildungsmaßnahmen (konkret Masterstudiengang) wurde ich neben anderen Möglichkeiten auf die beiden KfW Programme 173 (Bildungskredit) und 174 (Studienkredit) aufmerksam. Leider kann ich beide Programme nicht in Anspruch nehmen, da ich zu alt bin. Die Grenzen sind 36 Jahre (Bildungskredit) und 44 Jahre (Studienkredit). Ironischerweise taucht in der Auswahl auch das Programm 172 (Aufstiegs-Bafög) unter der Überschrift "Für Berufstätige" auf. Hier gibt es seltsamerweise keine Altersgrenze, jedoch werden dort keine akademischen Ausbildungen gefördert. Und da wohl die Politik über die KfW nicht davon auszugehen scheint, dass Berufstätige eine akademische Fortbildung anstreben, spiegelt sich diese Signalwirkung auch in der restlichen Förderlandschaft wieder. Aus meiner Sicht wäre die Altersgrenze für den Studien- und den Bildungskredit aufzuheben, sodass auch langjährig Berufstätige die Programme nutzen können.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gerne beantworte.

Sie haben Recht: Aktuell ist es für ältere Studierende schwer, an Studienförderungen zu gelangen. Bei der Prüfung auf den Anspruch auf Förderung sowie die Förderhöhe spielen neben dem Alter jedoch auch noch weitere Faktoren aus dem individuellen Lebenslauf eine Rolle, sodass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Es kann also sein, dass man trotz Überschreiten der Altersgrenzen dennoch Anspruch auf Fördermittel hat, wenn man z.B. Angehörige pflegt.

Das BAföG ist grundsätzlich als Förderung für junge Menschen, die eine (akademische oder schulische) Ausbildung anstreben, konzipiert worden. Dies vor allem auch, um zur Chancengleichheit im Bildungssystem beizutragen und die Ausbildungs- und Studienfinanzierung nicht vom Einkommen der Eltern abhängig zu machen. Die Förderung ist also in allererster Linie für die Erstausbildung und nicht für die weitere Aus- und Fortbildung gedacht. Deshalb wurde z.B. ergänzend das Aufstiegs-BAföG eingeführt. Durch die Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt sowie den Fachkräftemangel war es sinnvoll und richtig, Förderungen für Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zu schaffen, die sich – zum Beispiel mit einer Meisterausbildung – beruflich mit einer Nicht-Akademischen Fortbildung weiterentwickeln wollen. Akademische Weiterbildungen sind im Aufstiegs-BAföG nicht enthalten, da deren Förderung in den Bereich des „normalen“ BAföGs fällt. Um hier z.B. auch die Förderlücke für ältere Studierende weiter zu schließen, haben wir als SPD in den Koalitionsvertrag der Fortschritts-Koalition eine umfassende Reform des BAföG hineinverhandelt, welche auch eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von BAföG beinhaltet. Erfahrungsgemäß werden nach einer Anpassung des BAföGs auch die Konditionen der kfW-Förderprogramme angepasst.

Zu einer Zeitschiene für die Anpassungen oder der detaillierten Ausgestaltung der BAföG-Reform kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine weiteren Informationen zukommen lassen. Sicher ist, dass es ein Vorhaben ist, das noch in dieser Legislatur kommen soll. Ich unterstütze das sehr gerne.

Ich hoffe für Sie, dass auch Sie dann von der Erhöhung der Altersgrenze profitieren, bzw. einen Anspruch auf Studienförderung erhalten und Ihre Studienpläne damit besser umsetzen können. Ich wünsche Ihnen für Ihre Pläne gutes Gelingen und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schmid, MdB

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