Die Begrünung der Städte ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme gegen die Überhitzung der Städte. Eine Dachbegrünung ist bereits heute ab einer bestimmten Dachgröße Pflicht, dass wollen wir ausweiten. Wir werden daher mit der schon weitgehend geeinten Novelle des Begrünungsortsgesetzes Dachbegrünung bei Neubauvorhaben auch bei Reihenhäusern und hallenartigen Gebäuden verbindlich machen.