Frage an Claudia Roth bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Saskia W. •

Frage an Claudia Roth von Saskia W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

bitte erklären Sie mir, wie Sie die von Ihnen geforderte Entwaffnung von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern mit dem Grundgesetz in Einklang bringen ?

Gute und taugliche Waffen kosten Geld, teilweise viel Geld. Die rechtmäßigen Besitzer haben erhebliche Anstrengungen auf sich genommen, um die Kriterien bez. Bedürfnis
zu erfüllen und ihre freie Entfaltung der Persönlichkeit, sprich ihren Sport, ihre Liebe zur Natur, oder auch ihre Sammelleidenschaft, gesetzeskonform umzusetzen.

Sie wollen die Bedingungen nachträglich ändern, das Bedürfnis streichen und darüber die Waffen einziehen. Daß dies eine Einschränkung der freien Entfaltung der Persönlichkeit, nämlich einem de facto Verbot des Schießsports glelchkommt, ist Ihnen sicherlich bewußt.

Ihnen ist sicherlich auch bewußt, daß nach Erteilung der Erwerbsgenehmigung der Käufer einer Waffe Eigentum an derselben erworben hat.

Wie gedenken Sie mit diesem Eigentum umzugehen ? Sind Sie der Meinung, daß eine Enteignung, wie Sie sie offensichtlich planen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bestand haben wird ? Wie wollen Sie vor dem Bundesverfassungsgericht begründen, daß Sie zum Durchsetzen Ihrer Meinung die Grundrechte von ca. 5% der Deutschen mit Füßen treten ?

Mit freundlichen Grüßen
Saskia Weihrich

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Weihrich,

zahlreiche Fragen nach den Positionen der Grünen zum Thema Waffenrecht haben wir bei abgeordnetenwatch.de bereits ausführlich beantwortet. In Bezug auf Ihre Fragen fassen wir die wesentlichen Punkte zusammen, die wir im parlamentarischen Raum weiterhin anregen zu regeln:

In unsern bisherigen parlamentarischen Initiativen wird unter anderem festgehalten, dass bestimmte Personen Waffen zu Hause bereithalten müssen. Das gilt für Jäger, die in der Nacht gerufen werden, um beispielsweise ein angeschossenes Wild zu erschießen. Das gilt auch für den kleinen Kreis gefährdeter Personen, die auf Waffen angewiesen sind. Aber müssen Sportschützen Waffen und Munition in der Wohnung lagern? Mit der persönlichen Zuverlässigkeit der Schützen selbst ist es eben nicht getan. In den meisten Haushalten leben auch andere Menschen - mit ihren oftmals nicht einmal in der Familie bekannten Problemen. Deshalb ist es nicht weltfremd zu erwarten, dass auch der Schießsport überlegt, wie er mit dieser Situation umgeht und welche Konsequenzen er zu ziehen gedenkt? Mit bloßer Prävention ist es hier nicht getan. Vereine konkurrieren miteinander und gewähren Personen Zugang, an deren Integrität möglicherweise Zweifel zulässig sind. Es wäre hier überaus hilfreich, wenn statt eines ständigen NEIN konkrete Vorschläge kommen würden wie die Problematik der in Privatwohnungen gelagerten Waffen gelöst, oder zumindest entschärft werden könnte. Eine wichtige und komplizierte Frage ist auch: Was geschieht mit überflüssig gewordenen Waffen? Die Frage des Verbleibs dieser Waffen stellt sich natürlich erst nach der gesetzlichen Umsetzung der von uns erhobenen Forderungen.
Wie ist die Rechtslage? Die fraglichen Waffen sind unabhängig von ihrem konkreten Gebrauchswert Eigentum des Schützen. Hier sehen wir eine gewisse Parallele zu antiken und ererbten Waffen. Der Besitzer behält, wenigstens zunächst, seine Waffenbesitzkarte. Denn schließlich will man ja niemanden enteignen. Zentraler Punkt ist dabei für uns, dass Waffen generell nicht im einsatzfähigen Zustand in der Wohnung gelagert werden dürfen, das heißt vollständig und gemeinsam mit der Munition. Denn es wäre absurd, bestimmte Waffentypen vom Schießsport auszunehmen und sie dann aber in den Wohnungen zu lagern. Hier wird es wohl auf die Anwendung zum Beispiel von Blockiersystemen hinauslaufen. Nachzudenken wäre auch, dass der Gesetzgeber eine Rückgabe dieser Waffen analog zum Einsammeln illegaler Waffen entwickelt. Da wir es aber hier mit zugelassenen Waffen zu tun haben, wäre auch eine Prämie für die Abgabe der Waffen denkbar. Anders als bislang oftmals üblich, dürften die Waffen aber nicht wieder in den Handel kommen. Sie müssten vernichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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