Frage an Claudia Roth von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
zu der Frage des Herrn Thomas Donth vom 28.06.2011 in Bezug auf unsere Verfassung.
Ihr hochgeschätztes Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro verstrickt sich hier wohl in gegensätzlichen Aussagen!
Zitat: "Zu diesem Grundgesetz wurde das Volk nicht befragt, es gab kein Referendum, keine Volksabstimmung zu unserer Verfassung."
Was denn nun, Grundgesetz oder Verfassung? Wie kann ein "fremdbestimmtes Grundgesetz" zu einer "selbstbestimmten Verfassung" werden?
dann:
Zitat: "Die Deutschen in den Ländern haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Wie kann sich, Ihrer Meinung nach, ein Volk in "freier Selbstbestimmung" eine Verfassung geben, wenn das Volk nicht befragt wurde? Es kein Referendum gab? Es keine Volksabstimmung gab?
Das GG hat also seinen provisorischen Charakter verloren? Warum wird das GG dann nicht in "Verfassung" umbenannt (bei unserer sehr präzisen deutschen Grammatik)?
Sehr geehrtes Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro,
Sie sollten Ihre Antworten, die Sie im Namen von Frau Roth abgeben, gegenlesen lassen. Sie haben sich hier vom Fragesteller in einer eleganten Weise auf´s Glatteis führen lassen!
Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung einer Richtigstellung
Andreas Schwarz
Sehr geehrter Herr Schwarz,
unsere Antwort auf die Frage des Herrn Thomas Donth war und bleibt richtig. Antworten auf die Fragen in diesem Forum sind keine feuilletonistischen Beiträge oder sprachwissenschaftliche Präzisierungsversuche, sondern politische Stellungnahmen.
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Aus unserer Sicht hat sich das zunächst als Provisorium erlassene Grundgesetz mittlerweile zur unbestrittenen Verfassung entwickelt, wobei auch teilweise schon von Anfang an von einer Verfassung gesprochen wurde. Spätestens mit der Wiedervereinigung ist es definitiv so.
Mehr dazu siehe hier:
http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,Warum_Deutschlands_Verfassung_Grundgesetz_hei%DFt.html
Natürlich gab es im Zuge der Wiedervereinigung gesellschaftspolitische Debatten und Forderungen, das „alte“ Grundgesetz in einem feierlichen Akt zum Beispiel durch ein Referendum offiziell zu bestätigen. Aber der von Ihnen „entdeckte“ Widerspruch in unserer Antwort beruht eher auf einem Denkfehler Ihrerseits. Das Grundgesetz wurde von Repräsentanten der BRD (also dem Parlamentarischen Rat und den Landtagen) verabschiedet. Der Begriff "freie Selbstbestimmung" ist in keinem grundsätzlichen Widerspruch zur repräsentativen Demokratie. Deshalb ist die Schlussfolgerung, das Grundgesetz sei "fremdbestimmt", falsch und erfunden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro