Frage an Claudia Roth von Arthur H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Roth,
mit entsetzen habe ich die TV - Beiträge bzw Filmausschnitte aus dem Film Bulb Fiktion gesehen.
Hier wird dargestellt welche immense Gefahr von sogenannten "Energiesparlampen" ausgeht.
Am erschreckensten fand ich die Aussage, dass Energiesparlampen auch dann Quecksilber und hoch krebseregende Phenole emittieren wenn die Lampe technisch scheinbar in Ordnung ist. Das bedeutet , schon das vorhanden sein einer Energiesparlampe verseucht meinen Wohnraum und gefährdet im höchsten Maße meine Gesundheit. Das die Hersteller dies lapidar mit dubiosen Grenzwerten abtun war abzusehen.
Seltsamerweise sind diese Beiträge auch aus der ARD Mediathek entfernt worden.
Aber selbst wenn die Lampen kein Quecksilber und keine krebserregenden Phenole emittieren bleibt immer noch der Elektrosmog. Legt man die Grenzwerte für einen Bildschirmarbeitsplatz zu Grunde so müsste man 8 ( Acht!!!) Meter Abstand von einer eingeschalteten ESL einhalten.
Meine Fragen an Sie lauteten.
Was gedenken Sie angesichts der unkalkulierbaren Risiken der Ernegiesparlampen zu unternehmen?
Werden Sie sich für ein Verbot von Energiesparlampen einsetzen und das Verbot der Glühbirnen rückgängig machen?
Wer trägt eigentlich die Kosten einer Dekontamination meines Hauses?
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass die Abgeordneten bei Ihrer Vereidigung doch geschworen haben "Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden"
Stehen Sie zu diesem Eid und wenn ja warum unternehmen Sie dann nichts?
Mit freundlichen Grüßen
Arthur Habersetzer
Sehr geehrter Herr Habersetzer,
warum der von Ihnen angesprochene TV-Beitrag nicht mehr zu sehen ist, wissen wir nicht. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass nicht alle Sendungen der ARD für eine unbegrenzte Zeit in der Mediathek verbleiben. Für weitere Informationen sollten Sie sich direkt an den Sender wenden. Wir kennen weder den TV-Beitrag noch den Film „Bulb Fiction“. In den Kritiken über den Film haben wir gelesen, dass der Film aufgrund seiner Einseitigkeit den Kriterien nicht gerecht wird, die an seriöse Dokumentarfilme angelegt werden. So wird beispielsweise nicht der Einsatz der Umweltorganisationen für ein umfassendes Verbot von Quecksilber in Haushaltsgeräten thematisiert und auch die erreichten Fortschritte in diesem Bereich verschwiegen. Eine Kritik des Films finden sie hier:
http://www.eu-umweltbuero.at/dateien/bulb_tricksen.pdf
http://www.eu-umweltbuero.at/cgi-bin/neu/cont.pl?contentart=themen&topnavid=36
Die Einführung von Energiesparlampen verfolgt vorrangig das Ziel, Energie zu sparen. Denn bei konventionellen Glühbirnen werden nur 5 % der eingesetzten Energie in sichtbares Licht umgewandelt, 95% hingegen gehen als Wärme verloren. Der Umstieg auf Energiesparlampen, die also rund 5 mal weniger als vergleichbar helle konventionelle Glühlampen verbrauchen, ist ein Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs in Deutschland. Gleichzeitig werden durch den geringeren Verbrauch auch die Quecksilberemmissionen, die bei der Stromerzeugung in Kohlekraftwerken (rund 50% des produzierten Stroms in Deutschland) entstehen, reduziert. Eine wichtige politische Entscheidung wäre es nun , stärker auf neue Technologien zu setzen, die zum Beispiel den LED Lampen zu einem größeren Marktanteil verhelfen. Die Forderung, das Verbot von Glühbirnen rückgängig zu machen, scheint zumeist ideologisch bestimmt und ist keinesfalls zukunftsweisend. Wie sie Ihren Haushalt von ihren technischen Geräten befreien, also „dekontaminieren“ können, erfahren Sie am Besten bei den einschlägigen Institutionen.
Um die technischen Aspekte Ihrer Fragen zu beantworten, empfehlen wir
Ihnen die Lektüre dieser Seite:
http://umweltinstitut.org/fragen--antworten/energie/rohstoffe/energiesparlampen-706.html
Besondern empfehlenswert sind diese Passagen:
„Sind Energiesparlampen giftig?
Ein Nachteil der Energiesparlampen ist ihr Quecksilbergehalt. Jede Lampe enthält geringe Mengen des giftigen Schwermetalls. Innerhalb der EU gilt ein einheitlicher Höchstwert von 5 Milligramm gemäß RoHS-Richtlinie (EU-Richtlinie 2002/96/EG und deutsches ElektrG). Eine stufenweise Reduzierung der erlaubten Höchstmengen an Quecksilber in Energiesparlampen ist in der EU bereits gesetzlich vorgesehen. Ab Januar 2012 sind nur noch 3,5 Milligramm und ab 1.1.2013 nur noch 2,5 Milligramm Quecksilber erlaubt. Viele Sparlampen kommen jetzt schon mit weniger aus, die besten sogar nur mit 1,23 Milligramm Quecksilber. Dieses wird jedoch nur freigesetzt, wenn die Lampe zerbricht. Im Normalbetrieb sind Energiesparlampen ungiftig. Wer verhindern will, dass im Bruchfall Quecksilber frei wird, dem empfiehlt das Umweltbundesamt, Lampen mit Splitterschutz bzw. mit stoßsicherem Hüllkolben zu erwerben. Zudem enthalten einige Modelle Amalgam, das Quecksilber nur im Betrieb freisetzt. Geht eine solche Lampe ausgeschaltet zu Bruch, bleibt das Quecksilber gebunden und kann nicht in die Raumluft gelangen. Die enthaltene Menge Quecksilber muss übrigens seit September 2010 auf der Verpackung angegeben werden.“
„Emittieren Energiesparlampen Elektrosmog?
Ja, die Hochfrequenzstrahlung der elektronischen Vorschaltgeräte von 30 bis 60 Kilohertz ist technisch bedingt und unvermeidbar. Deshalb sollten Energiesparlampen nie im Nahbereich des Kopfes - 30 Zentimeter und weniger - aufgestellt sein. Aber die von den Lampen ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder nehmen mit der Entfernung ab. Deshalb empfehlen kritische Stimmen aus Vorsorgegründen einen Abstand von ein bis zwei Metern. Ab einem Abstand von etwa 1 m zum Körper liegt der durch eine Energiesparlampe typischerweise erzeugte Elektrosmog im Bereich des TCO-Werts für strahlungsarme Computermonitore.
Energiesparlampen, die deutlich weiter weg sind, treten gegenüber den anderen Feldquellen häufig in den Hintergrund. Wie beim TCO-Regelwerk wäre es aber auch denkbar, dass Gütesiegel für strahlungsarme Lampen vergeben werden. Eine Lampe mit der Zusatzbezeichnung "sensible" hat bereits gezeigt, dass eine deutliche Reduzierung der Hochfrequenzstrahlung möglich ist. Erreicht wurde dies offenbar durch eine spezielle Beschichtung. Außerdem stehen im Fachhandel für Elektrosensible auch abgeschirmte Lampen zur Verfügung. Bei Lampen, welche sich nahe am Körper befinden (z. B. Schreibtisch- und Leselampen), können Metallschirme feldabschwächend wirken, insbesondere, wenn die Leuchte geerdet, d. h. über einen dreipoligen Schuko-Stecker mit Schuko-Kabel angeschlossen ist.
Alle Leuchten mit 2 poligem Anschlusskabel („Euroflachstecker“), unabhängig ob mit Glühlampen, Energiesparlampen oder LEDs bestückt, sind von elektrischen Feldern umgeben, welche bereits bei Anliegen der Netzspannung, also auch bei ausgeschalteter Leuchte, vorhanden sind. Für die „üblichen“ einpoligen „Schnurschalter“ gilt: Steckt man den Stecker so in die Steckdose, dass die Phase geschaltet wird, wird das elektrische Feld in der näheren Umgebung der ausgeschalteten Lampe stark reduziert, weil die Spannung nicht mehr bis zur Leuchte, sondern nur noch bis zum Schalter kommt, vgl. Skizze "kurzer Weg". Der Elektriker kann die Phase ermitteln und Ihnen die feldarme Position des Steckers zeigen. Vor Allem bei Nachttischlampen kann dies zu einer deutlichen Entlastung während des Schlafs führen.„
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro