Frage an Claudia Roth von Renate Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Roth,
seit 2004 arbeite ich ehrenamtlich in München im Kontaktee. Das ist eine soziale Einrichtung für Menschen mit Psychiatrie - Erfahrung.
Bisher gab es für die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung. Die Gelder kamen bisher vom Ministerium für Arbeit und Soziales. Seit 2012 wechselte die Zuständigkeit zum Ministerum für Gesundheit. Ab 2013 sind dann keine Gelder für die Aufwandsentschädigungen mehr vorhanden.
Das Ziel der Arbeit ist prophylaktisch zu wirken, um Klinikaufenthalte zu vermeiden.
Gibt es andere Möglichkeiten die Aufwandsentschädigungen auch weiterhin zu erhalten? Insgesamt für alle Ehrenamtlichen handelt es sich um einen vier- stelligen Betrag pro Jahr.
Über einen Lösungsvorschlag würde ich mich freuen.
Mit freudlichen Grüßen
R. Ziegler
Sehr geehrte Frau Ziegler,
Ihre berechtigte Frage ist eine landespolitische Frage, die sich von Berlin aus nicht beantworten lässt. Zielführend ist es, wenn Sie sich an die Landtagsabgeordneten in München wenden, die in den zuständigen mit dem Thema befassten Ausschüssen des Landtages sitzen.
Beim Thema Aufwandsentschädigung ist generell zu berücksichtigen, dass es kein Anrecht darauf gibt. Bestenfalls können Vereine und Organisationen diese an ihre Engagierten geben. Es gibt Modelle wie zum Beispiel die Regelung für Pflegestützpunkte nach dem §45 SGB XI. Darin ist ein fester Prozentsatz der Krankenkassenzuschüsse für die Engagementförderung bestimmt, obwohl es hierzu Debatten gibt, ob dies nicht zur Reduzierung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung führen würde.
Tatsächlich lässt sich in Deutschland das Problem beobachten, dass es an der Anerkennung bürgerschaftlich Engagierter seitens öffentlicher Institutionen mangelt. Auch der Mangel an Sensibilität im Umgang mit bürgerschaftlichem Engagement ist nicht von der Hand zu weisen. Klar ist auch, dass Engagement nicht überall umsonst zu haben ist. Engagierte investieren Zeit und Geld, um die übernommenen Aufgaben zu bewerkstelligen. Problematisch ist dennoch, die Diskussion der Anerkennung rein auf die Aufwandsentschädigung zu reduzieren. Sicherlich ist es dringend notwendig insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die wenig finanziellen Spielraum haben, in ihrem Engagement zu unterstützen. Dazu haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksachennummer: 17/9950). Uns ist klar, dass Engagement Geld kostet. Leider wird in den öffentlichen Haushalten häufig an falscher Stelle gespart.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro