Frage an Claudia Roth von Rene A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Roth,
da Sie am 29.06.2012 dem ESM zugestimmt haben, gehe ich davon aus, dass Sie mir folgende
Verständnisfragen beantworten:
1. Was bildet Ihrer Meinung nach den Unterschied in den Beweggründen zwischen Ihrer Zustimmung zum ESM, und der Zustimmung der Abgeordneten im Reichstag am 24 März 1933 zum Ermächtigungsgesetz ?
2. In wieweit kam es zu einer Diskussion, bei der Entscheidung für die Zustimmung, auch die Souveränität eines ganzen Volkes über deren/ unseren Haushalt und somit auch der Demokratie, abzugeben?
3. Wem ist mit Ihrer Zustimmung in erster Linie gedient?
Über eine zeitnahe Rückmeldung freue ich mich,
Mit freundlichen Grüßen,
René Altenhöfer
Sehr geehrter Herr Altenhöfer,
die Errichtung des ESM basiert auf einem völkerrechtlichen Vertrag, den alle Euro-Staaten bereits unterzeichnet haben. Im Zusammenhang mit der Errichtung des ESM hat der Europäische Rat bereits im März 2011 einstimmig beschlossen, die EU-Verträge (Artikel 136 AEUV) ergänzend zu ändern und somit für europarechtliche Klarheit zu sorgen. Warum die überwiegende Zahl der Abgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen diesem Vorhaben zugestimmt hat, erfahren Sie hier:
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro