Frage an Claudia Roth von Alfred A. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Roth,
derzeit ist das Thema „Meldeauskünfte“ in den Medien. Wie stehen Sie dazu ? Was würden Sie persönlich machen, wenn Sie z.B. als Unternehmerin eine Rechnung nicht bezahlt bekommen, der Kunde verzogen ist und Sie beim Meldeamt keine Auskunft bezügl. der neuen Adresse erhalten, oder aber, Sie haben ein vermietetes Objekt, davon müssen Sie neben einer kleinen Rente leben, laufen nun als Vermieter hinter Ihrem Mieter her (der ist ausgezogen ist), da Ihr ehem. Mieter die Mietnebenkosten noch nicht bezahlt hat, aber Sie erhalten die Adresse vom Amt nicht mehr. Können Sie mir hier einmal sagen, was Sie dann machen würden? Können Sie sich vorstellen, falls man keine Adresse erhält, dass das ganze Rechtssystem in Frage gestellt wird, denn auch Anwälte, Inkassofirmen, oder aber Behörden selbst benötigen diese Daten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen eine Antwort zu erhalten.
MfG
Alfred Arnold
Sehr geehrter Herr Arnold,
Ihre Fragen sind im Kontext der Auseinandersetzung im Bundestag zu verstehen, der mit der Regierungsmehrheit ein Gesetz verabschiedet hat, das angeblich dann doch nicht im Sinne der Bundesregierung war. Bei diesen Debatten haben wir die vom Bundestag beschlossene Reform des Meldegesetzes abgelehnt, weil wir die Klauseln zur Datenweitergabe für katastrophal hielten. Die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen haben im Innenausschuss den Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP abgelehnt und wir haben im Bundestag gegen das gesamte Gesetz gestimmt. Der Hintergrund war nicht die Weitergabe von Meldedaten in den von Ihnen geschilderten Fällen, sondern ausdrücklich die Weitergabe der Daten an Adresshändler und Datensammler.
Bei berechtigten Gründen und auf dem Rechtsweg können diese Daten ohne weiteres weitergegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro