Frage an Claudia Roth von Thilo M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
Bundeskanzlerin Merkel ließ zum Urteil des BVerfG, dass das Wahlrecht verfassungswidrig sei, ihre Vize-Regierungssprecher Streiter verlautbaren: "Das Wahlrecht liegt traditionell in der Hoheit des Parlaments", und äußerte sich nicht zur Sache an sich (Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Deutschland-hat-kein-Wahlgesetz-mehr-article6809281.html ).
Dabei ist Frau Merkel zugleich Bundestagsabgeordnete.
Für einen Bürger ist es nicht nachvollziehbar, dass sich eine Bundestagsabgeordnete nicht zu einem Vorgang äußert, für den sie als Abgeordnete zuständig ist, und zwar mit der Begründung, sie sei nicht zuständig. Damit macht sie aus meiner Sicht ihren Job als Abgeordnete nicht.
Es wird für mich offensichtlich, dass ein Regierungsamt (Exekutive) nicht mit dem Amt eines Abgeordneten (Legislative) verträglich ist.
In den USA gibt es eine echte Gewaltenteilung. US-Regierungsmitglieder sind nicht zugleich Abgeordnete. Hier in Deutschland haben wir die sogenannte Gewaltenverschränkung.
Anläßlich der Erforderlichkeit eines neuen Wahlgesetzes, weil das bisherige verfasssungswidrig ist, wäre es zu überlegen, ob man künftig nur Kandidaten für die Wahl zum Bundestag zulassen sollte, die nicht zugleich ein Regierungsamt (Kanzler oder Bundesminister) inne haben.
Was ist Ihre Meinung zu meiner Überlegung?
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Mühlberger
Sehr geehrter Herr Mühlberger,
wir teilen Ihre Einschätzung nicht, dass die Gewaltenteilung in Deutschland im Gegensatz zu der in den USA unecht sei. Allein die Tatsache, dass die Abgeordnete Angela Merkel sich in ihrer Funktion als Kanzlerin nicht zu einem Vorgang äußerte, ist kein hinreichender Grund für diese Annahme.
Der Anteil der Abgeordneten mit exekutiven Ämtern bzw. Aufgaben ist im Deutschen Bundestag so überschaubar, dass er in der Mehrheitsbildung des Parlaments keine entscheidende Rolle spielt.
Dass die/der Bundeskanzler/in bisher aus der Mitte der Bundestages gewählt worden ist, hat das Prinzip der Gewaltenteilung in unserem Lande nicht gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro