Frage an Claudia Roth bezüglich Recht

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Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian G. •

Frage an Claudia Roth von Christian G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Claudia Roth,

in einem Artikel im SZ-Magazin über ein schlimmes Familiendrama inklusive Versagen von etlichen offiziellen Stellen heißt es:

"Sie [die Leidtragende] schrieb Briefe an den Petitionsausschuss des Landtags, die Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die Grünen-Politikerin Claudia Roth, den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und an Bischof Marx, dem die Katholische Jugendfürsorge untersteht. Bisher gab es keine nennenswerte Reaktion, vielleicht schreckt der hochkomplexe Fall Außenstehende ab."
sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38745/4/1

Warum haben Sie der Frau Ihre Hilfe verweigert?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Gropper

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gropper,

der Beitrag im SZ-Magazin und vor allem die Passage mit der Erwähnung der angeblichen Bitte an Claudia Roth geben keine Anhaltspunkte für eine derart verkürzt formulierte rhetorische Frage. Im Artikel des SZ-Magazins steht folgendes: "Sie schrieb Briefe an den Petitionsausschuss des Landtags, die Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die Grünen-Politikerin Claudia Roth, den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und an Bischof Marx, dem die Katholische Jugendfürsorge untersteht. Bisher gab es keine nennenswerte Reaktion, vielleicht schreckt der hochkomplexe Fall Außenstehende ab."
Die Formulierung „Bisher gab es keine nennenswerte Reaktion,…“ lässt nicht die Schlussfolgerung zu, behaupten zu können, dass sie keine Reaktion von Claudia Roth bekommen hätte.

Prof. Dr. med. Ursula Gresser hatte in der Tat einen Brief mit dem Wunsch nach einem persönlichen Treffen mit Claudia Roth geschrieben. Allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass sie gerade eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht habe und sich erlaubt habe, „inhaltsähnliche Briefe an Seine Heiligkeit Papst Benedikt sowie die Verantwortlichen aus Kirche, Politik und Verwaltung zu versenden." Das Team von Claudia Roth hatte ihr klar signalisiert, dass ein Treffen aus Zeitgründen nicht sofort und umgehend möglich sei und sie sich melden sollte, wenn das Ergebnis der Petition feststeht. Daraufhin kam nichts mehr von ihr.
Natürlich gibt es vielfältige und zum Teil berechtigte Gründe, dass sich Menschen mit ihren Beschwerden, die vor allem Rechtsprobleme betreffen, an PolitikerInnen wenden. Viele Beschwerden bekommt auch Claudia Roth, täglich aus dem In- wie Ausland. Es sind zum Teil dramatische und hochkomplexe Fälle. Allein die Akten im angegebenen Fall umfassen sieben Aktenordner, wie im Bericht des SZ-Magazins berichtet wird. Wir versuchen nach unseren Möglichkeiten zu helfen. Komplizierte Fachprobleme leiten wir häufig an den Petitionsausschuss oder unsere FachpolitikerInnen weiter, die sich mit der Materie auskennen. Anders lassen sie sich nicht fachgerecht bearbeiten. Höchstwahrscheinlich geht das auch vielen anderen Abgeordnetenbüros so, die regelmäßig angeschrieben werden - auch den anderen im Beitrag Genannten. Natürlich kann man die Verzweiflung von Elternteilen in solch hochemotional geführten Auseinandersetzungen um Sorgerecht nachvollziehen. Deshalb schreiben sie an Papst, Bundeskanzler, EU-Kommission, Claudia Roth usw. Das ist aber ein Verzweiflungsakt, der den sachlichen Aspekten des Streits und der korrekt adressierten Suche nach einer Lösung nicht gerecht wird.

Deshalb ist es uns ein Anliegen, in diesem Zusammenhang auf einen sehr wichtigen Punkt hinzuweisen. Wir haben in der Bundesrepublik eine Gewaltenteilung, auf der unser demokratisches System basiert. Politik kann und muss sich an Debatten über Rechtsprobleme beteiligen, insbesondere in der Rolle als "Legislative", also wenn es um die allgemeine Gesetzgebung geht. Das ist ihre Aufgabe. Und da sind unsere zuständigen Abgeordneten auch in Sorgerechtsfragen aktiv. Aber die juristische Entscheidungsfindung im Einzelfall ist Aufgabe der Judikative. Dieser Unterschied ist fundamental. In der Demokratie wird die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik und anderen Machtinstanzen deshalb in besonderer Weise geschützt. Ein direktes "Durchgreifen" von Politik in die Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich und demokratiepolitisch nicht gewünscht. Selbstverständlich wollen wir eine Sorgerechtsregelung, die der Instrumentalisierung des Kindes für persönliche Rachezüge ein Ende setzen kann. Das ist eine originär politische Aufgabe, die aber auf der Ebene der Legislative stattfindet und nicht durch Interventionen in die Entscheidungskompetenzen der Justiz. Der Respekt für diese Gewaltenteilung bedeutet keineswegs, die Augen vor offensichtlichen Irrtümern der Justiz zu schließen oder die fehlende Empathie im Justizapparat insbesondere in solch emotional schwierigen Fragen wie Sorgerecht der betroffenen Eltern hinzunehmen. Politik und PolitikerInnen können sich sicherlich für mehr Sensibilität im Umgang mit diesen Fragen aussprechen. Das tun wir im Rahmen unserer Möglichkeiten regelmäßig.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

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