Frage an Claudia Roth von Daniel B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Roth,
Mein Name ist Daniel Buchholz, ich bin 31 Jahre alt und Student.
Ich habe im Juli 2012 erfolgreich mein Abitur abgeschlossen (2. Bildungsweg) und danach sofort mein Studium aufgenommen.
Nun musste ich festestellen, dass Studenten, die Ihr Studium mit dem vollendeten 30. Lebensjahr beginnen, mit einem gesetzlich festgelegten Beitragssatz ihrer Krankenkasse belegt werden, welcher durch ein fiktives Gehalt von knapp 900 € berechnet wird.
Damit steigt mein Krankenkassenbeitrag um das Doppelte der normalen studentischen oder Schüler Krankenversicherung!
Nun gibt es bestimmte Ausnahmeregelungen die es eigentlich einen Studenten im 2. Bildungsweg ermöglichen sollten, auch über dieser Altersgrenze, weiterhin eine studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu dürfen, doch greifen diese Regelungen nur, wenn man das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen hat.
Auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse und bei anderen Krankenkassen, wurde ständig auf den Gesetzgeber verwiesen und behauptet, dass ihnen die Hände gebunden wären; bzw. wurde mir auch unverblümt gesagt, die Altersgrenze bestehe "weil irgendwann muß ja mal Schluß sein!"
Meiner Meinung nach, sollte doch die grundlegende Voraussetzung, eine studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu dürfen, nicht eine willkürlich gezogene Altersgrenze, sondern eben der Status Student sein!
Diese Regelung trifft mich sehr hart, da ich meinen Lebensunterhalt einzig und allein durch Bafög und einen kleinen Minijob bestreiten muß. Semesterbeiträge, Bücher und Materialkosten sorgen für ihr Übriges.
Nun frage ich Sie, ob Ihre Partei "die grünen", sich nach einer möglichen Wahl, dieses Themas annehmen werden und Reformen anstreben, die sich an der heutigen Lebenswirklichkeit der Studenten (immer mehr über den 2. Bildungsweg) orientieren?
lg
Sehr geehrter Herr Buchholz,
die derzeitigen Regelungen zum versicherten Personenkreis (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 und § 6 SGB V) und zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder (§ 240 SGB V) haben u.a. das Ziel, einen Missbrauch des Studentenstatus jenseits der Altersgrenze von 30 Jahren einzudämmen. Die kostengünstigen (von den anderen BeitragszahlerInnen zu finanzierenden) Krankenversicherungsbeiträge für StudentInnen sollten nicht von Personen ausgenutzt werden dürfen (so die Idee), die nicht wirklich studierten, sondern ausschließlich von den niedrigen Krankenversicherungsbeiträgen profitieren wollten. Diese Regelung trifft leider auch ältere „echte“ StudentInnen, wurde jedoch laut Auskunft der Bundesregierung (siehe Seite 51 der Bundestagsdrucksache 17/10875) vom Bundessozialgericht bestätigt. Die fachlich zuständigen Arbeitsgremien der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben schon erste Gespräche dazu geführt, diesen Aspekt bei der von uns Grünen geplanten Bafög-Novelle mit in den Blick zu nehmen und zu versuchen, eine Lösung zu finden, die den Missbrauch ausschließt und gleichzeitig praktikabel ist. Zu prüfen wäre zum Beispiel, ob dabei an den Bezug von Bafög oder einen erst kürzlich erlangten Abschluss des zweiten Bildungsweges angeknüpft werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro