Frage an Claudia Roth bezüglich Familie

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Claudia Roth
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Frage von Thomas S. •

Frage an Claudia Roth von Thomas S. bezüglich Familie

Ehegattensplitting.

Hallo Frau Roth. Nocheinmal zum Ehegatten-Splitting. Mal unabhängig davon, das das Ehegattensplitting auch nie etwas mit Kindern zu tun hatte, sondern mit der Ehe/Homo-Ehe also einer LEBENSGEMEINSCHAFT, fällt auf, das das Thema ohne Not heraus aufgenommen wurde. All diejenigen, die sich auf den Schutz eine Lebensgemeinschaft verlassen haben, scheinen jetzt "gekniffen" zu sein. Beide müssen dann arbeiten, will nicht einer in die Hartz4 Schiene geraten. Verheerend für schwache Regionen (Ost-Deutschland zb. wo nur ein Ehepartner Arbeit hat)

Ginge es wirklich um Kinder, hätte die Politik ja jetzt schon längst ein Mittel an der Hand: das Kindergeld. Man kanns erhöhen, man kanns an Bedingungen koppeln,- völlig freie Hand, ginge es wirklich um Kinder und Jugend. Da geschieht aber komischer weise nichts. Nicht einmal thematisch.. schon komisch, oder? ;-) Daher kommt mir sowas immer nach Lobbyarbeit vor.

Meine Frage:

Ist geplant, das sich künftig jeder Ehepartner selbst Krankenversichern soll?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sievers,

es ist richtig, dass Ehegattensplitting nichts mit Kindern oder Unterstützung von Familien mit Kindern zu tun hat. Das Thema der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung sollte in einem anderen Rahmen debattiert werden.

Wir Grünen wollen die Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. In der sollen sich alle - auch Gutverdiende, Selbstständige, Beamte und Berufspolitiker - am Solidarausgleich beteiligen. Beiträge sollen nicht nur auf Löhne und Renten, sondern auch auf hohe Vermögenseinkommen erhoben werden. Im Rahmen einer solchen Reform streben wir auch Änderungen bei der Familienmitversicherung an. Beitragsfrei mitversichert sind heute neben minderjährigen bzw. in Ausbildung befindlichen Kindern auch Ehegatten, deren regelmäßiges Einkommen den Betrag von 450 € im Monat nicht übersteigt. Diese Regelung führt im Zusammenwirken mit der Beitragsbemessungsgrenze zu absurden Verteilungswirkungen.

Unsere Modellberechnungen zeigen: Durchschnittlich verdienende Doppelverdiener-Paare haben bei gleichem und häufig sogar bei niedrigerem Haushaltseinkommen eine höhere Beitragsbelastung als einkommensstarke Alleinverdiener-Haushalte zu tragen. Das ist sozial ungerecht. Denn damit müssen Kranken- bzw. Pflegeversicherte, die allenfalls über ein Durchschnittseinkommen verfügen, faktisch den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht oder nur geringfügig erwerbstätiger Ehegatten und LebenspartnerInnn in weitaus besser verdienenden Haushalten mitfinanzieren. Das ist auch aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Gründen falsch. Denn damit werden für Frauen massive Anreize gesetzt, sich vom Arbeitsmarkt fernzuhalten bzw. auf eine sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit zu verzichten. Hier liegt angesichts einer 50prozentigen Scheidungsrate eine der wichtigsten Ursachen für Frauenarmut im Alter. In der Grünen Bürgerversicherung wird bei Paaren ein Beitragssplitting durchgeführt. Dabei wird das Haushaltseinkommen rechnerisch halbiert und auf beide Hälften bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Für Paare, deren gemeinsames Haushaltseinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ändert sich dadurch nichts. Tatsächlich werden sie durch die Senkung des Beitragssatzes von rund 1,6 Prozentpunkten, den die Grüne Bürgerversicherung ermöglicht, sogar entlastet.

Ausgenommen vom Beitragssplitting werden Paare, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner viel Zeit für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen aufwendet und deshalb nicht erwerbstätig ist. Bei der Kindererziehung gilt die Befreiung vom Splitting bis das Kind das Alter erreicht hat, in dem der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz eintritt. Bei der Angehörigenpflege gilt die Befreiung bei einem wöchentlichen Pflegeaufwand von wenigstens 14 Stunden. Ab dieser Grenze werden Pflegepersonen auch rentenversichert. Damit sich die betroffenen Personen auf die neue Situation einstellen können, wird es für eine Übergangszeit einen Vertrauens- und Bestandsschutz geben.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro

Claudia Roth MdB

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