Frage an Claudia Roth von Bernd S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage vom http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37903--f373671.html#q373671]09.03.2013 . Leider habe ich den Eindruck, dass Sie nicht auf meine Links und Beispiele eingegangen sind.
Wenn Sie sich die PKS und Bundeslagebilder durchlesen, dann steht darin, dass Missbrauch legaler Waffen bereits jetzt schon ein Minimum darstellt. Die Straftaten mit legalen Waffen finden also im Promillebereich statt und eine Erhöhung der Sicherheit durch Verbote ist somit nicht machbar, ohne eklatant gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot zu verstoßen, welches Sie bei anderen Themen (z.B. Vorratsdatenspeicherung) als unverrückbar bezeichnen.
Um - wieder - das http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1710390 (Interview eines Mitglieds Ihrer Partei zu bemühen), darf man an Einzelfällen, die derart aus der gesetzlichen Norm fallen und sehr selten sind (Amokläufe beispielshalber) nicht als gesezliche Regel annehmen und auch nicht zur Rechtfertigung für Verbote heranziehen.
Hierzu siehe ebenso das Verhältnismäßigkeitsprinzips.
Der Punkt, welcher jedoch alle Menschen im Lande betrifft, ist die allgemeine Kriminaliät (auch wenn diese generell gering ist) und hierbei bezog sich mein Beispiel mit Österreich darauf, dass man auch mit einem wesentlich liberalerem Waffenrecht als hierzulande die Straftaten wie z.B. Jugendgewalt, Raubüberfälle etc. unter anderem mit MEHR Polizisten drastisch (um bis zu 63%!) innerhalb eines Jahres verringert hat.
Da Sie ja die innere Sicherheit erhöhen, aber ebenso Bürgerrechte stärken wollen, sehe ich nicht, was Verbote bei einem Bereich, wo der Missbrauch bei einem Minimum liegt, bewirken sollen, ohne das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu verletzen. Auch vermisse ich Äußerungen, wie die allgemeine Kriminalität gesenkt werden kann, wo ohne weitere Verbote usw. noch eine deutliche Erhöhung der inneren Sicherheit stattfinden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Steiger
Sehr geehrter Herr Steiger,
die Vermischung der Debatte zur Überarbeitung des geltenden Waffenrechts mit dem Thema „illegale Waffen“ und der damit verbundenen Kriminalitätsrate ist eine bewusste Verdrehung der Fragestellung. Wenn wir über Gesetze und bestimmte Rechtsbereiche reden, dann reden wir über die legalen und gesetzlich geregelten Bereiche. Alles, was illegal und damit rechtswidrig ist, unterliegt der Strafverfolgung.
Die Tatsache, dass die bisher schwerwiegendsten Amokläufe auf legale Waffen zurückzuführen sind, hat mit dem Thema illegale Waffen, Illegalität von bestimmten Märkten und Kriminalität in anderen Bereichen nichts zu tun. Es geht darum, mit der Überarbeitung und Verschärfung des geltenden Waffenrechts das Risiko des Missbrauchs von legalen Waffen und von ähnlichen Amokläufen wie bisher auf ein verantwortbares Minium zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Das Mitarbeiter-Team von Claudia Roth