Frage an Claudia Roth von Karl Heinz H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Roth,
in mehreren Zeitungen (u.a. Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung) wurde der Fall von Frau S. K. thematisiert. Ihre Haltung wird wie folgt zitiert:
Für die Grünen-Politikerin C. R. zeigt der Fall „den ganzen Irrsinn der bisherigen Aufnahmepolitik von syrischen Flüchtlingen in Deutschland. Obwohl alle notwendigen Zusagen vorliegen und es in Deutschland eine Familie gibt, die für Frau K. sorgen kann, wird ihr die Einreise verweigert und damit eine Rettung aus der Bürgerkriegshölle Syrien verwehrt.“
Dass sich die zuständigen Stellen hinter den Vorschriften versteckten, kritisiert R. als inakzeptabel. Sie erwarte von der Bundesregierung, grundsätzlich die Schutzbedürftigkeit zum Maßstab der Aufnahme zu nehmen und in solchen Fällen unbürokratisch zu entscheiden.
Nun zu meinen Fragen:
Interpretiere ich Ihre Äußerung richtig dahingehend, dass Sie der Verwaltung vorwerfen, sich an Gesetze zu halten. Gilt in Deutschland nicht das Prinzip der Gewaltenteilung? Soll die Verwaltung sich nicht an die Gesetze zu halten? Sind nicht, wenn das Ergebnis der Gesetze unerwünscht ist, die Gesetze zu ändern? Wäre nicht alles andere Willkür?