Frage an Claudia Roth von Mathias R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Roth,
in diesem Forum bekunden Sie, die Tat in Mügeln sei ein "klarer Ausdruck von Rechtsextremismus" und sei "nicht an Evidenz zu übertreffen", der Hintergunrd des Übergriffs sei Rechtsradiaklismus.
Nun kamen die Ermittlungsbehörden zu dem Ergebnis, dass die Tat eben keinen rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund hatte, wie heute aus der Presse zu entnehmen ist.
WIe sehen Sie nun Ihre diesbezüglichen Äußerungen? Müssen Sie Ihren Standpunkt nun nicht revidieren und sich eingestehen, dass Sie vorschnell ein Urteil gefällt haben?
Für die Beantwortung meiner Frage danke ich Ihnen sehr herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Mathias Röthinger
Sehr geehrter Herr Röthinger,
die Sicht der Staatsanwaltschaft geben Sie selektiv und nur in einem Teil wieder, der die organisierte und fremdenfeindliche Militanz der Neonazis in der Region kleinreden soll. Die Staatsanwaltschaft spricht schon sehr deutlich von einem klaren Fall der Fremdenfeindlichkeit, meint aber zugleich, dass der Fall keine durchorganisierte Aktion der Rechtsextremisten wäre. Dass manche Behörden ihr Versagen nach dem Desaster begründen wollen, ist nichts Neues. Denn die Fremdenfeindlichkeit ist der ideologische Kernpunkt aller rechtsextremistischen Kameradschaften und Organisationen. Es ist ja Konsens, dass die fremdenfeindlich motivierten Überfälle mit schweren Körperverletzungen keine Kavaliersdelikte sind. Trotz der Rechtfertigungen der Behörden für das eigene Versagen bleibe ich dabei, dass die Hetzjagd auf acht Inder in Mügeln ein klarer Ausdruck von Rechtsextremismus war und bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Roth