Frage an Claudia Roth bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Claudia Roth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Juri G. •

Frage an Claudia Roth von Juri G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Frau Roth,

wie haben Sie es mit der Religion? Sollte es in Deutschland möglich sein eine Religion zu kritisieren ohne in Angst und Schrecken leben zu müssen. Ist Blasphemie ein Verbrechen?

Würden Sie einer mutigen Frau wie Ayaan Hirsi Ali Asyl und Schutz gewähren?

MfG Garkov

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Garkov,

wie Frau Roth es mit der Religion hat, können Sie in vielen Antworten auf diesem Forum nachlesen. Die Rede- und Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das bei uns grundgesetzlich verbrieft ist. Das schließt selbstverständlich auch die Religionskritik mit ein. Blasphemie, wie sie auch definiert werden möge, ist kein Verbrechen.

In der BRD haben wir keinen Blasphemie-Paragraphen, sondern § 166 StGB (den umgangssprachlich bekannten Gotteslästerungsparagraphen), der die Beschimpfung von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Asylrecht ist ein individuelles Recht, das in der Regel nach eingehender Überprüfung gewährt wird. Die Grünen haben sich immer für dieses Recht und für dessen Beibehaltung stark gemacht - trotz aller demagogischen Stimmungsmache für seine Abschaffung und Einschränkung.

Ayaan Hirsi Ali fühlt sich zwar bedroht, ist aber keiner staatlichen Verfolgung ausgesetzt. Dank uns Grünen ist die nicht-staatliche Verfolgung als anerkennungswürdiger Asylgrund in der rot-grünen Regierungszeit eingeführt worden – gegen den Protest aus den Kreisen, die sich heute verbal für Frau Hirsi Ali einsetzen. Sie könnte auf jeden Fall einen formellen Asylantrag stellen. Zu entscheiden haben dann die zuständigen Behörden und nicht Frau Roth.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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