Frage an Claudia Roth von Thomas R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Roth,
in Ihrer Antwort am 20.04.09 schrieben Sie:
"...der erste Schritt zur effektiven Kontrolle von illegalen Schusswaffen bzw. des Schwarzmarkts von Schusswaffen ist die Schaffung eines nationalen Waffenregisters, das nach Art. 4 Abs. 4 der EU-Richtlinie 2008/51/EG erst bis zum 31. Dezember 2014 eingerichtet werden soll. Deshalb sind wir dafür, unverzüglich mit der Einrichtung des EU-rechtlich vorgeschriebenen elektronischen zentralen Waffenregisters zu beginnen. ..."
Meine Frage: Angenommen, dieses Zentrale Waffenregister würde existieren und funktionieren. Was dann? Wie wollen Sie mit diesem Schritt Kontrolle über die erwähnten illegalen Schußwaffen erlangen? Worin sehen Sie den Sinn dieser Erfassung, wenn die Waffen weiterhin in der Dunkelzone der Anonymität verschwunden bleiben?
Ich bitte um eine konkrete Antwort auf die Frage der nachfolgenden Schritte, da sich mir der Zusammenhang zwischen einem zentralen Waffenregister und den vorhandenen illegalen Waffen nicht erschließt.
Ich freue mich auf Ihre Antwort...
Sehr geehrter Herr Richter,
ein Allheilmittel und eine Patentlösung für die Bekämpfung von illegalen Waffen und von einschlägigen Schwarzmärkten gibt es nicht, genauso wie in allen anderen Bereichen des alltäglichen Lebens. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass die meisten der bisherigen Amokläufe mit Waffen zustande gekommen sind, die legal waren. Das Monstrum der illegalen Waffen ist kein Argument, mehr Waffen zuzulassen oder auf notwendige Einschränkungen und Abrüstung zu verzichten. Die Bekämpfungsmittel sind längst bekannt:
- eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei und des Zolls.
- eine bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit aller Behörden, die mit diesem Problem befasst sind (auch hier wäre sehr hilfreich, wenn alle EU-Länder ein zentrales grenzübergreifend abrufbares Waffenregister hätten).
- eine bessere Kontrolle des Waffenmarktes bzw. Waffenhandels, der aus seiner Verantwortung nicht entlassen werden darf. Der Handel muss selber ein Interesse daran haben, jeden Waffenverkauf und die Sicherungspflicht danach mit der generellen Einführung von biometrischen Vorrichtungen zu verknüpfen.
- eine weitgehende Abrüstung in Privathaushalten und im öffentlichen Raum, grundsätzliches Verbot von Schusswaffen in privaten Wohnungen, Verbot von großkalibrigen Waffen im Schießsport. Diese Maßnahmen würden die Auffälligkeit von illegalen Waffen erhöhen.
- die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans, der im Rahmen eines überschaubaren Zeitrahmens neue Anreize schafft, illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen. Vor- und nachher gelten die üblichen strafrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen.
Mit dem zentralen Waffenregister kann es zum ersten Mal einen zuverlässigen Überblick über die im legalen Besitz befindlichen Waffen auf der nationalen Ebene geben. Ohne einen derartigen Überblick im legalen Bereich kann es keine erfolgreichen Ansätze zur Bekämpfung von illegalen Waffen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth