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Sehr geehrter Herr Schick, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

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Frage von Johann-Albrecht H. •

Sehr geehrter Herr Schick, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erklärt, dass sie die Ablösung der Staatsleistungen bis auf weiteres generell ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?

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Antwort von SPD

Bitte entschuldigen Sie zunächst, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.

Mir ist bewusst, dass es einen klaren verfassungsrechtlichen Auftrag gibt, die Staatsleistungen an die Kirchen langfristig abzulösen. Dieses Thema wird auch innerhalb der SPD grundsätzlich so gesehen.

Aktuell gibt es jedoch weder in der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz noch auf Bundesebene konkrete gesetzgeberische Schritte zur Umsetzung. Viele Fragen – vor allem rechtliche und finanzielle – sind bislang nicht geklärt, weshalb das Thema politisch derzeit nicht aktiv vorangetrieben wird.

Meine persönliche Rolle in dieser Frage ist begrenzt, da grundlegende Entscheidungen hierzu vor allem auf Bundesebene getroffen werden müssten. Dennoch nehme ich das Anliegen ernst und gebe entsprechende Hinweise und Stimmungen auch in die Fraktion weiter.

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