Frage an Clemens Binninger bezüglich Verkehr

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Clemens Binninger
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Frage von Paul R. •

Frage an Clemens Binninger von Paul R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Binninger,

warum ist das Thema "Lärmbelästigung durch Straßenverkehr" kein Thema für den Walhkampf? Wissen Sie welcher % Anteil an Menschen in Ihrem Walhkreis unter Straßenverkehrslärm leidet?

Warum wird den Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen noch immer so viel Spielraum bei der Festlegung von Lärmgrenzwerten gegeben ? Aktuelles Beispiel: Leonberg hält beim Lärmaktionsplan bisher an Lärmgrenzwerten von >70db fest! Während gleichzeitig bei der Erschließung von Neubaugebieten seit Jahren Lärmgrenzwerte von 45-55db eingehalten werden müssen, da alles darüber als wortgemäß "unzumutbar" gilt!

Mit freundlichen Grüßen
Rimpf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rimpf,

gerne antworte ich auf Ihre Frage.

Lärmschutz ist ein wichtiges Thema. Als Abgeordneter des Wahlkreises Böblingen bin ich regelmäßig mit Lärmschutzfragen befasst, stehe immer wieder in Kontakt mit Bürgern, die sich für besseren Lärmschutz einsetzen, und informiere mich vor Ort! Welche Bedeutung Lärmschutz hat, sehen Sie auch daran, dass wir heute im Straßenbau oder beim Schienenverkehr wesentlich mehr Geld für Lärmschutz ausgeben als noch vor 15 oder 20 Jahren. Auch im Regierungsprogramm von CDU/CSU ist eine Verbesserung der Lärmschutzprogramme und eine Vereinheitlichung der Berechnungsmethoden geplant.

Man muss aber auch ganz offen sagen: Wer an einer viel befahrenen Straße oder Bahnschiene oder in der Nähe eines Flughafens wohnt, dem wird Verkehrslärm nicht erspart bleiben. Die Belastung kann lediglich über die Verkehrsführung oder über aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden. Dazu gibt es verschiedene Programme auch auf Bundesebene. Die von Ihnen angesprochenen Lärmaktionspläne bringen spürbare Verbesserungen. In diesen Zusammenhang mussten Kommunen in Ballungsräumen bzw. an Hauptverkehrs- und Eisenbahnstrecken Lärmkartierungen aufstellen und haben Lärmschutzmaßnahmen eingeleitet. Dabei ist der Bund für den Lärmschutz an Bundesverkehrswegen, das Land für Landesstraßen und die Kommunen für kommunale Straßen zuständig. In Leonberg wurden in den letzten zehn Jahren meines Wissens verschiedene Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem Lärmschutzwände an der A 8 und an städtischen Straßen oder Flüsterasphalt auf der A 8. Es gab ein kommunales Schallschutzfensterprogrammm, das teilweise aus Bundesmitteln finanziert wurde. Darüber hinaus wurden auf kommunalen Straßen Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt. Nicht zuletzt hat sich mit dem Westanschluss der Autobahn die Verkehrssituation in Leonberg verbessert. Mit der Kartierung für 2013 stehen, soweit ich weiß, weitere Lärmschutzmaßnahmen im Raum.

Da Lärmschutz natürlich auch eine Kostenfrage ist, muss demjenigen, der den Lärmschutz letztlich finanzieren muss, auch ein gewisser Gestaltungsspielraum gegeben werden. Dass es dabei unterschiedliche Grenzwerte für bestehende Straßen und neu gebaute oder veränderte Straßen gibt, liegt unter anderem daran, dass bei Neuplanungen von Anfang an der Lärmschutz berücksichtigt werden kann. Bei bestehenden Straßen gibt es dazu aber nicht immer die entsprechenden baulichen Möglichkeiten. Bund und Land haben den Grenzwert für bestehende Straßen in ihrer Baulast 2011 auf 67 db(A) abgesenkt, um schrittweise auch eine bessere Lärmsanierung zu erreichen. Die Werte für die kommunalen Lärmaktionspläne wiederum werden mit der Landesregierung abgestimmt. Deshalb ist eine solche schrittweise Absenkung der Grenzwerte aus meiner Sicht der richtige Weg. Alles andere würde vor allem die kommunalen Haushalte vor eine unlösbare Aufgabe stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger