Frage an Clemens Binninger bezüglich Innere Sicherheit

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Clemens Binninger
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Frage von Julia S. •

Frage an Clemens Binninger von Julia S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Binninger

Meinen Sie nicht das es angebracht wäre die Flüchtlinge die zu uns kommen vorher kriminologisch und psychologisch zu überprüfen und das wir selektiver sein sollten wen wir zu uns lassen?

Wäre es zum Schutze unserer eigenen Bevölkerung und zum Schutz der anständigen Flüchtlinge nicht sinnvoll Kriminelle, Terroristen, Schläger, Extremisten und andere toxische/problematische Persönlichkeiten auszusortieren und nicht zu uns lassen?

Ich weiss, die meisten Flüchtlinge sind normale, anständige Leute, aber gerade in arabischen Ländern gibt es viel toxische Maskulinität, wie man z.B. an dem sehen konnte was Silvester in Köln passiert ist.

Um es noch einmal zu verdeutlichen: ich bitte Sie nicht darum keine weiteren Flüchtlinge zu uns lassen, aber darum das Sie sich dafür einsetzen das wir selektiver darüber sind wen wir zu uns lassen.

Außerdem ist es nicht so das wir denen die wir nicht zu uns lassen auch nicht helfen können, dazu gibt es Flüchtlingslager die wir finanziell unterstützen können.

Gruß
Julia Schulte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schulte,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sicherheitsüberprüfungen sind bereits Bestandteil des Asylverfahrens. Asylsuchende werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennungsdienstlich behandelt, woraufhin diese Daten mit Datenbanken des Bundeskriminalamtes (BKA) abgeglichen werden. Auch die Nachrichtendienste arbeiten mit dem BAMF zusammen, um mögliche Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen. Mehr Informationen dazu bietet die Internetseite des BAMF ( https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20151201-sicherheitsueberpruefung%20verbessert.html ).

Während der Anhörung im Rahmen des Asylverfahrens schildern die Antragsteller gegenüber dem BAMF ihre jeweiligen Fluchtgründe. Sie stellen ihren Lebenslauf und ihre Lebensumstände dar, erläutern den Reiseweg und ihr eigenes Verfolgungsschicksal. Außerdem äußern sie ihre Einschätzung der Umstände, die sie bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland erwarten. Bei alldem sind sie verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Beweismittel vorzulegen, sofern sie diese beschaffen können. Das können Fotos sein, Schriftstücke von der Polizei oder anderen Behörden, gegebenenfalls auch ärztliche Atteste. Die Angaben, die der Antragsteller während der Anhörung macht, dienen als Grundlage für die spätere Entscheidung des BAMF. Darüberhinausgehende Überprüfungen sind von Seiten der Behörden nicht zu leisten und ich würde sie auch ablehnen.

Zum Thema Fluchtursachenbekämpfung: Seit 2012 hat Deutschland zur Bewältigung der Krise in Syrien und Irak insgesamt 1,34 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Davon flossen Mittel in Maßnahmen für humanitäre Hilfe, zur Krisenbewältigung und in Strukturbildung sowohl in die betroffenen Bürgerkriegsländer als auch in die angrenzenden Staaten Libanon, Türkei und Jordanien. Wir müssen die Region vor Ort stabilisieren, damit die Menschen dort bleiben bzw. in absehbarer Zeit wieder in ihre Heimatländer zurückkehren können. Deutschland hat daher auch über die bereits geleisteten Hilfszahlungen hinaus bei der Syrien-Geberkonferenz Anfang Februar weitere Unterstützung in Höhe von 2,3 Mrd. Euro bis 2018 zugesagt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger