Frage an Cornelia Behm bezüglich Recht

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Cornelia Behm
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Cornelia Behm von Andrea D. bezüglich Recht

Wie stehen sie zu der umstrittenen Problematik -internationaler Flugplatz Drewitz- und welche Einwirkungsmöglichkeiten hätten sie? Durch dieses Vorhaben wird der Tourismus in unserer Gegend nicht gerade gefördert und für die Anwohner ist es eine enorme Belastung!

Vielen Dank für ihre Antwort

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Dietrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern will ich mich zum Flugplatz Drewitz äußern.
Als Bundestagsabgeordnete habe ich keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten auf die Planung des Flugplatzes Drewitz. Die Standortpolitik im Luftverkehr liegt bei den Ländern. Auch die planungsrechtlichen Schritte liegen in Landeshoheit, teilweise im Aufgabenbereich der kommunalen Ebene. Bundestag und Bundesministerien sind folglich z.B. bei der Erarbeitung der Luftverkehrskonzeption, in der Wirtschaftsförderung, in der räumlichen Planung und im Planfeststellungsverfahren für den Flugplatz "außen vor". Dennoch befasse ich mich seit längerem mit den Argumenten für und gegen die Flugplatzplanung sowie die Ansiedlung eines Luftfrachtdrehkreuzes in Drewitz. In diesem Jahr besuchte ich bereits den Flugplatz.
Wie Sie sicher wissen, stehen wir einer Ausweitung Flugverkehrs aus klimapolitischen Gründen ablehnend gegenüber. Angesichts der Lärmbelastung im Umfeld von Start- und Landeplätzen stellen wir uns regelmäßig auf die Seite der Anwohner, wenn es um die Forderung nach Lärmschutz, Nachtflugverbot und den gegen den unnötigen Ausbau von Verkehrslandeplätzen geht. Folglich stehe ich auch weiteren Ausbauplänen Flugplätzen oder -häfen in Drewitz, Schönefeld, Neuhardenberg, Schönhagen und an anderen Luftverkehrsstandorten sehr skeptisch gegenüber. Sieht man jedoch den Bedarf an einem Luftfrachtdrehkreuz des amerikanischen Unternehmens als gesetzt, kann man nur die für Anwohner verträglichste Lösung suchen. Aus meiner Sicht sind inbesondere effektive Lärmschutzmaßnahmen zu entwickeln und festzuschreiben. Dazu zähle ich den aktiven Lärmschutz, z.B. eine optimale Lage der Start- und Landebahnen, die Beschränkung der Flugzeugtypen auf einen angemessenen Standard, Lärmschutzwälle, eine Begrenzung der Betriebszeiten u.ä.. Und selbstverständlich ist auch nach passiven Lärmschutzmaßnahmen zu suchen, beispielsweise der Einbau von Lärmschutzfenstern.
Solche Schutzmaßnahmen sind insbesondere im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu erörtern und festzuschreiben. Ich möchte Sie ermuntern, Ihre Interessen in diesem Verfahren nachdrücklich zur Sprache zu bringen. Neben diesem formaljuristischen Verfahren halte ich die Einrichtung eines runden Tischs von Betreibern, Anwohnern und Behörden für sinnvoll, auf dem Interessen der Verhandlungsseiten thematisiert und geregelt werden können. Die Verhandlung eines solchen so genannten "balanced approach" fordert beispielsweise auch die Betriebsbeschränkungsrichtlinie. Ein solcher runder Tisch hat sich anderenorts bereits bewährt. In diesem Sinne habe ich bereits Gespräche mit dem künftigen Betreiber geführt.
Für Anregungen, Beratung und Unterstützung der Moderation stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Behm