Antwort 28.08.2005 von Cornelia Kerth Die Linke
Sehr geehrter Herr Karl,
leider kann ich ihre Frage nur bedingt beantworten, da die Frage eines Halts, z. B. in Richtung MVP auf einem Bahnhof im Hamburger Osten in die Verantwortung des Verkehrsträgers - hier der Bahn - fällt.