ich möchte gerne wissen, warum sich die CDU einer Prüfung der AFD so massiv verweigert.
Sehr geehrte Frau Hildebrand,
ich möchte gerne wissen, warum sich die CDU einer Prüfung der AFD so massiv verweigert.
Mit freundlichen Grüßen
Silke. G.
Sehr geehrte Frau G.,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte. Gleichwohl bin ich mir nicht ganz sicher, was genau Sie inhaltlich meinen. Ich vermute jedoch, dass Ihre Frage in Richtung eines Afd-Verbotsverfahrens abzielt.
Ein etwaiges Verbotsverfahren würde Entscheidungen auf Bundesebene betreffen, nicht auf Landtagsebene. Da Sie zwar „die CDU“ als Adressat ansprechen, Ihre Anfrage aber gleichzeitig an mich persönlich richten, erläutere ich Ihnen gerne meine Haltung zum Thema:
1) Vermeintliches „nicht Prüfen“: Dieser Vorwurf ist sachlich nicht zutreffend. Selbstverständlich prüfen die zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene (Verfassungsschutz) fortwährend die Situation. Aus diesen kontinuierlichen Prüfungen entstammt etwa auch die Wertung „gesichert rechtsextremistisch“ der zuständigen Landesbehörden in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen für die dortigen Afd-Landesverbände.
2) Zum Verbotsverfahren: Wie bei fast allen Sachthemen in der Bundes- (und auch Landes-) politik gibt es natürlich auch hier keine „einfachen Lösungen“. Dennoch findet man bisweilen eine recht simpel dargelegte Haltung à la „wenn die Afd verboten ist, sind die Probleme gelöst.“ Ich glaube nicht, dass die Situation so einfach sein kann. Denn denken wir die beiden möglichen Ausgänge eines Verbotsverfahrens doch einmal zu Ende. Wenn die Afd verboten wäre, dann wären die Protagonisten der Partei und deren Wählerinnen und Wähler natürlich genauso wenig verboten wie deren Gedankengut. Dass dann nach einem Verbot sehr schnell eine neue Gruppierung gegründet werden dürfte, ist offensichtlich. Mit dem Verbotsverfahren wäre also rein gar nichts erreicht.
Das andere Szenario: Das Verbotsverfahren scheitert. Der Effekt wäre auch hier mehr als klar. Es würden noch mehr Wählerstimmen an die Afd fließen, die dann mit höchstrichterlicher Bestätigung Teil unseres Parteienspektrums bliebe.
3) Sehr hohe Hürden für ein Verbotsverfahren
Ich weise an dieser Stelle auch noch einmal darauf hin, dass die Hürden für ein Parteienverbot aufgrund der Erfahrungen in der Nazizeit vom Bundesverfassungsgericht sehr, sehr hoch angesetzt sind. Außerdem erinnere ich daran, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Afd-Bundespartei im Mai 2025 zwar als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hatte, das Verwaltungsgericht in Köln aber im Februar 2026 im Eilverfahren entschied, dass diese Einstufung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorläufig ausgesetzt werden müsse.
Wie also mit der Partei umgehen?
Ich bin, wie Viele in der Union der Meinung, dass man die Afd nur inhaltlich stellen kann. Einfache Lösungen für kompliziertere Fragestellungen gibt es, wie oben dargelegt, nicht. Auch und gerade bei einem Verbotsverfahren nicht. Es gilt, die Wählerinnen und Wähler immer wieder darauf hinzuweisen, dass politische Fragestellungen nur dadurch gelöst werden können, dass die demokratischen Akteure sich zusammentun und um die beste, inhaltliche Lösung für die Bevölkerung ringen. Dafür braucht es keine extremistische Gruppierung. Weder im Bundestag noch bei uns im Landtag in Schleswig-Holstein. Auch dafür setzen wir uns im Wahlkampf für die kommende Landtagswahl am 18. April 2027 weiter kraftvoll ein.
Beste Grüße
Dagmar Hildebrand, MdL
