Frage an Dagmar Roth-Behrendt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Dagmar Roth-Behrendt
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Frage von Guido S. •

Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Guido S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau MdEP Roth-Behrendt,

ich habe erfahren, dass Sie sich um die Position der EU-Bürgerbeauftragten bewerben und möchte gerne erfahren warum Sie dies tun und wie Sie zu meinen nachfolgenden Bedenken dazu stehen.

Sehen Sie es nicht als problematisch an, dass:

- Sie sich durch Ihre geringe Antwortquote auf diesem Portal bisher nicht gerade als perfekte Ansprechpartnerin für BürgerInnen etabliert haben (auch meine Gesprächsanfragen, als ich mich mit einem konkreten Problem an sie wandte, haben Sie stets völlig unbeantwortet gelassen)?

- Sie sich als Berichterstatterin zum Thema Beamtenstatut energisch gegen einen effektiven Schutz von Whistleblowern gewandt haben und diese sogar in einer Rede im Ausschuss in die Nähe von kranken Querulanten gestellt haben?

- Sie aufgrund Ihrer langen Zugehörigkeit zum EP wahrscheinlich auf viele Interessenskonflikte stoßen werden?

- Sie weitere Interessenskonflikte aufgrund der herausgehobenen Position Ihres Ehemannes als hochrangiger EU-Beamter befürchten müssen?

Schließlich würde ich gerne wissen, wie Sie zu der Tatsache stehen, dass sich der aktuelle Bürgerbeauftragte in mehreren Fällen geweigert hat meine Beschwerden gegen die EU-Kommission überhaupt zu prüfen; müsste ich bei Ihnen auch mit einer solchen Reaktion rechnen?

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

PS: Wie stehen Sie eigentlich zu den Plänen auch von SPD und Grünen trotz des klaren Urteils des BVerfG jetzt doch wieder eine prozentuale Hürde bei der EU-Wahl in Deutschland einführen zu wollen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strack,

ich bin über Ihre Frage überrascht, da Sie den Link zum Webstream der Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) im Europäischen Parlament vom 27. März 2012 ( http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20120327-0900-COMMITTEE-JURI&category=COMMITTEE&format=wmv ) und den diskutierten Text zum Beamtenstatut kennen.

Sie wissen, zum einen, ganz genau, dass ich "Whistleblower" gerade schützen möchte, dass aber natürlich immer die jeweilige Situation betrachtet werden muss, und nicht immer jeder "Whistleblower" tatsächlich auf schlechte Verwaltungshandlungen hinweist.

Darüber hinaus ist Ihre Frage unredlich, denn wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen, wissen Sie welche Änderungsanträge auf meine Empfehlung hin einstimmig angenommen wurden. Diese füge ich nachstehend in Englisch, in der Originalfassung, an.

Amendment 27

Proposal for a regulation
Article 1 - point 6 b (new)
Staff Regulations
Article 21 a - paragraph 2 a (new)

Text proposed by the Commission Amendment

6b. In Article 21a, the following paragraph shall be added:
´2a. An official who informs his superiors of orders which he considered to be irregular or likely to give rise to serious difficulties shall not suffer any prejudice at the hands of his superiors or of the institution concerned.´

Amendment 28

Proposal for a regulation
Article 2 - point 6 c (new)
Staff Regulations
Article 22 c (new)

Text proposed by the Commission Amendment

6c. The following Article shall be inserted after Article 22b:
´Article 22c
In Accordance with Articles 24 and 90 each institution shall put in place a procedure for the handling of complaints by officials concerning the way in which they were treated after or in consequence of the fulfilment by them of their obligations under Article 22a or 22b. The institution concerned shall ensure that such complaints are handled confidentially and, where warranted by their circumstances, before the expiry of the deadlines set out in Article 90.
Each institution shall lay down internal rules on inter alia:
- the provision to officials referred to in Article 22a (1) or Article 22b of information on the handling of the matters reported by them,
- the protection of the legitimate interests of these officials and of their privacy, and
- the procedure for the handling of complaints referred to in the first paragraph of this Article.´

Dagmar Roth-Behrendt