Frage an Dagmar Roth-Behrendt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Dagmar Roth-Behrendt
Dagmar Roth-Behrendt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dagmar Roth-Behrendt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Josef S. •

Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Josef S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth-Behrendt,

an wen kann ich mich wenden bei Amtsmißbrauch und Menschenrechtsverletzungen der Sozialbürokratie ? Weder Rechtsanwälte, noch Gerichte, noch die Politik ist offensichtlich dafür zuständig.
Wie kann ich mich ohne fremde Hilfe an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden ?
Bitte lassen Sie meine Frage nicht unbeantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Schwannberger

Portrait von Dagmar Roth-Behrendt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwannberger,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie Ihre Frage sehr allgemein formuliert haben, kann ich Ihnen auch nur allgemein antworten und Ihnen ein paar mögliche Stellen nennen, an die Sie sich wenden können.

In allen Parlamenten gibt es sogenannte Petitionssauschüsse, die sich mit Beschwerden und Belangen von Bürgerinnen und Bürgern beschäftigen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Petition an das für Ihr Bundesland zuständige Landesparlament, den Deutschen Bundestag oder das Europäische Parlament zu richten. Die Petitionsausschüsse verfügen über besondere Befugnisse für die Aufklärung von Sachverhalten, wie zum Beispiel Akteneinsicht oder Zugang zu Behörden.

Der europäische Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros befaßt sich darüber hinaus mit Bürgerbeschwerden zu Mißständen in den Europäischen Institutionen ( http://ombudsman.europa.eu/glance/de/ ).

Auch die deutsche Patientenbeauftragte, Frau Helga Kühn-Mengel, die sich im Auftrag der Bundesregierung für die Belange und Rechte der Patientinnen und Patienten einsetzt, könnte eine mögliche Anlaufstelle für Sie sein. Sozial- und Arbeitsämter, Krankenhäuser und andere Institutionen haben oftmals Ombudspersonen, die für Ihr Anliegen ein offenes Ohr haben.

Als Bürger können Sie sich auch ohne fremde Hilfe an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, der übrigens keine Institution der Europäischen Union ist. Davor müssen aber alle Instanzen, die es auf nationaler Ebene gibt, durchlaufen worden sein und keine anderen Rechtsbehelfe mehr verbleiben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Roth-Behrendt