Frage an Daniel Bahr bezüglich Gesundheit

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Daniel Bahr
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Frage von Sandy S. •

Frage an Daniel Bahr von Sandy S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Bahr!

Ich selbst arbeite im Gesundheitswesen und bin immer wieder sehr enttäuscht darüber, welche Ungleichheiten es doch im Wettbewerb der Krankenkassen zueinander gibt. Warum haben bundesunmittelbare Kassen und landesunmittelbare Kassen unterschiedliche Aufsichtsbehörden? Gerade die Landesaufsichten sind berühmt dafür bei weitem nicht so streng mit "ihren Kassen" zu sein, als das Bundesversicherungsamt. Dies ist eine Wettbewerbsverzerrung, die - meiner Meinung nach - endlich aus der Welt geschafft werden sollte.

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Wird es unter der neuen schwarz-gelben Koalition eine einheitliche Kassenaufsicht für alle Krankenkassen geben?

Vorab besten Dank für Ihre Antwort!

Freundliche Grüße

Sandy Sohns

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Sohns,

vielen Dank für Ihre Frage. Nach Art. 87 Absatz 2 des Grundgesetzes sind nur diejenigen Sozialversicherungsträger der Bundesverwaltung zugeordnet (und damit der staatlichen Aufsicht durch das BVA), deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt (z. B. bundesweit geöffnete Ersatz- und Betriebskrankenkassen). Sozialversicherungsträger, deren Zuständigkeitsbereich sich demgegenüber über das Gebiet nur eines Landes oder zwar mehrerer, aber nicht über mehr als drei Länder hinaus erstreckt, sind demgegenüber der Landesverwaltung zugeordnet (z. B. Ortskrankenkassen). Diesem verfassungsrechtlich vorgegebenen Territorialprinzip folgt die Trennung der Aufsichtszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, wie sie einfachgesetzlich in § 90 SGB IV geregelt sind.

Eine einheitliche staatliche Bundesaufsicht über alle Krankenkassen würde daher eine Verfassungsänderung erforderlich machen, die jedoch auf den Widerstand der Länder stoßen würde, die seit längerem eine Reform der Zuständigkeitsverteilung zu ihren Gunsten anmahnen. Kurzfristig wird es daher nicht zu einer Bundesaufsicht über alle Krankenkassen kommen.

Daher lässt sich auch für die Zukunft nicht gänzlich ausschließen, dass unterschiedliche Aufsichtsbehörden in einzelnen Fragen auch zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommen. Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder stimmen ihre aufsichtsrechtlichen Einschätzungen und Vorgehensweisen in Angelegenheiten der GKV jedoch regelmäßig - nicht zuletzt in zweimal jährlich stattfindenden Tagungen - untereinander ab.

Mit freundlichen Grüßen