Frage an Daniel Bahr bezüglich Finanzen

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Daniel Bahr
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Frage von Michael L. •

Frage an Daniel Bahr von Michael L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bahr,

die spanische Regierung hat lt. Medienberichten beschlossen, mit einer Reichensteuer einen Teil des Haushaltsdefizits in den Griff zu bekommen. Von dieser Abgabe sollen über 99% der Spanier nicht betroffen sein. Dadurch sollen jedoch allein in diesem Jahr 15 Milliarden Euro eingespart werden. Warum wird diese Steuer nicht auch in Deutschland eingeführt. Wahrscheinlich kommen wieder mal nur Steuererhöhungen auf den Tisch, wo mal wieder nur der „kleine Mann“ zur Kasse gebeten wird. Oder traut sich die FDP nicht an die Reichen heran, weil sich die FDP als Partei der Besserverdienenden sieht?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Lux

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lux,

so etwas ähnlich existiert in Deutschland. Einkommen über 250.000 Euro (bei Verheirateten ab 500.00 Euro) werden mit 45%, statt mit dem Spitzensteuersatz von 42% besteuert.
Eine Erhöhung dieser Steuer oder die Erhöhung des Spitzensteuersatzes in Deutschland lehnt die FDP ab. Dazu will ich Ihnen nur zwei Argumente liefern:

1. Von einem höheren Spitzensteuersatz wären nicht nur Privatpersonen betroffen. Auch Unternehmen wie Handwerksbetriebe und alle Personengesellschaften mit einem Einkommen ab 52.882 € müssten höhere Abgaben zahlen. Die Mittel würden für Investitionen fehlen. Ein höherer Spitzensteuersatz ist deshalb eine Wachstumsbremse für das Handwerk und viele mittelständische Betriebe. Die negativen Folgen für den Arbeitsmarkt wären damit vorgezeichnet.

2. Nicht nur Spitzenverdiener, sondern die Mitte unterliegt dem Spitzensteuersatz: 1958 lag die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz zu zahlen war, bei umgerechnet ca. 56.000 Euro, der Spitzensteuersatz bei 53 %. 52 Jahre später ist der Spitzensteuersatz zwar auf 42 % gesunken, die Einkommensgrenze, ab welcher dieser zu entrichten ist, beträgt heute aber nur 52.882 Euro. 1958 war nach der Definition des Gesetzgebers jemand mit einem Einkommen in Höhe von 110.040 DM (56.262,56 Euro) zweifellos ein Spitzenverdiener. Bei einem Einkommen in Höhe von 52.882 Euro kann davon heute nicht die Rede sein. Früher galt der Spitzensteuersatz für Manager und Vorstände, heute trifft er bereits Angestellte und Facharbeiter. Wer also nach höheren Spitzensteuersätzen ruft, belastet die Mitte.

Darüber hinaus halte ich es auch für ein Gebot der Generationengerechtigkeit, Einsparungen im Haushalt vorzunehmen, damit mittelfristig keine neuen Schulden aufgenommen werden müssen. Unnötige Steuererhöhungsdebatten sorgen aber dafür, dass nicht in letzter Konsequenz alle Sparpotentiale ausgeschöpft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr