Frage an Daniel Bahr bezüglich Finanzen

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Daniel Bahr
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Frage von Manfred M. •

Frage an Daniel Bahr von Manfred M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Hr. Bahr,

für meine Altersvorsorge habe ich vor 23 Jahren eine Direkversicherung abgeschlossen. Diese wird nur mit 10% Pauschal-versteuert. Deshalb habe ich sie auch abgeschlossen.Nun wird ein Gesetz erlassen dass 23 Jahre rückwirkend greift!!
Diese Direktversicherung wird jetzt für 23 Jahre rückwirkend mit dem Krankenkassenbeitrag belastet.
Wieso kann man Gesetze machen die über Jahrzehnte rückwirkend ihre Gültigkeit erlangen?

mfg M. Martens

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Martens,

die von Ihnen angesprochene Verbeitragung hält die FDP für politisch falsch und verfassungsrechtlich bedenklich.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich von Anfang an gegen diese Regelung gewandt und einen Antrag dagegen in den Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 15/ 2472) mit dem die Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge und Betriebsrenten rückwirkend zum 1.1.2004 wieder außer Kraft gesetzt werden soll. Leider wurde er damals von der Rot-Grünen-Bundesregierung abgelehnt.

Nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion ist eine solche Regelung grundsätzlich schädlich, weil sie die Attraktivität der Betriebsrenten senkt. Eine Doppelbelastung der Betriebsrenten, in der Anspar- und Auszahlungsphase, behindert damit den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei muss die betriebliche Altersvorsorge im Gegenteil noch weiter ausgebaut werden, um das sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.

Zu dieser politisch falschen Entscheidung kommt hinzu, dass ohne Vertrauensschutz auch in bestehende Verträge eingegriffen wurde. Damit ist das Gesetz aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion auch in seiner Rückwirkung verfassungsrechtlich bedenklich.

Das Bundessozialgericht (AZ: B 12 KR 6/05 R aus dem Jahr 2006) und auch das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 1924/07) haben allerdings die volle Verbeitragung von Betriebsrenten für rechtmäßig erklärt. Zwar liegen dem Bundesverfassungsgericht noch einige Verfassungsbeschwerden in dieser Sache vor. Eine abweichende Entscheidung ist aber auch für diese Fälle leider eher unwahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Bahr