Frage an Daniel Buchholz bezüglich Verkehr

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Daniel Buchholz
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Frage von Wilfried S. •

Frage an Daniel Buchholz von Wilfried S. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Buchholz ,

Was macht die SPD gegen Mieterhöhungen ?

Es wurde ein Mietspiegel verabschiedet, der eine Mieterhöhung für Hochwertigen Boden/-belag ….. von € 0,50 pro m² erlaubt.

Auf Nachfrage bei der Senatsverwaltung , ob dies auch für PVC / Linoleum gilt, wird geantwortet : Wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist, lassen Sie es doch gerichtlich klären.

Sollen die Abgeordneten nicht die “Regierung” kontrollieren ?
Oder ist diese “ heimliche “ Mieterhöhung gewünscht ?

W. Siewert

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Antwort von
SPD

Hallo Herr Siewert,

herzlichen Dank für Ihre Fragen!

Ihre Eingangsfrage „Was macht die SPD gegen Mieterhöhungen?“ reizt mich, Ihnen sämtliche Mieten-Anträge und Initiativen der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus aus den letzten fünf Jahren vorzustellen. Zumal ich einen Großteil der Anträge maßgeblich erarbeitet habe, denn ich leite unseren Fraktionsarbeitskreis „Stadtentwicklung/ Wohnen/ Verkehr“. Da dies den Rahmen einer Antwort sprengen würde, versuche ich es hier in einer gerafften Form.

Berlin ist eine Mieterstadt, mehr als 85 % aller Berlinerinnen und Berliner wohnen zur Miete. Die SPD steht für eine soziale Wohnungspolitik. Übergeordnetes Ziel ist es, bezahlbare Mieten für alle Menschen in unserer Stadt zu sichern, gerade auch in der Innenstadt.

Mietrecht ist Bundesrecht. Auf Initiative der SPD hat das Abgeordnetenhaus daher mehrere Bundesratsinitiativen zur Begrenzung der Mieten beschlossen. Unter anderem fordern wir, die potenzielle Mieterhöhung im nicht preisgebundenen Wohnungsbau auf 15 Prozent in vier Jahren (heute: 20 % in drei Jahren) und die mögliche Modernisierungsumlage auf 9 Prozent (heute: 11 %) zu begrenzen. In Berlin haben wir die städtischen Wohnungsunternehmen angehalten, sich nicht nur bei den Wohnungen im Bestand, sondern auch bei Neuvermietungen am Mittelwert des Berliner Mietspiegels zu orientieren.

Wir haben alle bestehenden Regelungen ausgeschöpft, um Mietwucher und Spekulation mit Wohnraum Einhalt zu gebieten. Unser Mietspiegel macht ortsübliche Mietpreise in Berlin transparent und bewahrt Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen. Unser Gesetz über den Sozialen Wohnungsbau dient der Mietbegrenzung. Wir wollen schnellstmöglich die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung wieder einführen, damit Wohnungen auch tatsächlich vermietet und nicht als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden. Außerdem sind städtebauliche Instrumente wie die Milieuschutzsatzung und die Umstrukturierungssatzung auf bezirklicher Ebene verstärkt anzuwenden.

Mit einem Renovierungs-Programm werden wir dafür sorgen, dass Wohnungen,
die bisher nicht vermietbar waren, attraktiver werden. Das können
überschaubare Renovierungen oder kleinere Änderungen am Wohnungsschnitt
sein. Bisher leer stehende Wohnungen kommen dadurch zusätzlich auf den
Markt, gerade im preiswerten Segment.

Wichtig ist angesichts des zunehmenden Nachfragedrucks in einigen Bereichen Berlins mehr Wohnungsneubau. Wertvolle Impulse soll u.a. ein beispielhaftes Neubau-Förderprogramm mit einem Volumen von 10 Millionen Euro für genossenschaftliches und preiswertes Wohnen geben.

Die Zahl der landeseigenen Wohnungen werden wir durch Neubau und Zukauf von derzeit rund 270.00 auf mindestens 300.000 erhöhen (andere Parteien entdecken gerade erst diese politische Forderung, bei uns steht sie im Wahlprogramm!). Unbebaute Grundstücke sollen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften kostenlos oder stark verbilligt für Wohnungsneubau angeboten werden.

Städtische Wohnungsbaugesellschaften haben eine besondere Verpflichtung, auch bei Neubauten bezahlbare Mieten zu sichern. Für private Investoren sind neue Instrumente zu nutzen, um eine soziale Mischung in den Wohnungsbeständen zu gewährleisten. Private Bauherren können z.B. nach dem „Münchner Modell“ verpflichtet werden, bei Neubauten anteilig bezahlbare Wohnungen zu errichten.

Ihre abschließende Frage zur „heimlichen Mieterhöhung“ wegen eines hochwertigen Bodenbelags kann ich leider nur in allgemeiner Form beantworten. Wie Sie sicherlich wissen, wird der „qualifizierte Berliner Mietspiegel“ nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Der entsprechenden Arbeitsgruppe gehören nicht nur Vertreter der Hauseigentümer und Wohnungsverbände, sondern mehrerer Mietervereinigungen an. Mir erscheint das von Ihnen angeführte Sondermerkmal „Hochwertiger Bodenbelag“ mit +50 Cent pro Quadratmeter und Monat ebenso wie Ihnen als sehr hoch. Aber offensichtlich ergibt sich dies aus den statistischen Daten für Berliner Wohnungen, die auch von den Mieterverbänden nicht in Frage gestellt werden.

Herzliche Grüße

Daniel Buchholz