Frage an Daniela Ludwig bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Daniela Ludwig von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich bin regelmäßiger Besucher von google news. Dort erhalte ich einen schnellen Überblick zu aktuellen Ereignissen. Interessiert mich ein Artikel mehr, dann werde ich durch einen Klick auf die Seite des Anbieters geleitet. Wenn ein Anbieter das nicht will, kann er seine Seite direkt sperren lassen.
Auf google news findet sich keine Werbung, dafür aber umso mehr auf den Seiten der Onlineausgaben von Informationsdiensten. Manche sind sogar so dreist, dass der Artikel durch ein großes Werbefenster blockiert wird, das nur durch Klicken geschlossen werden kann.
Nun will die Regierung durch das Leistungsschutzrecht regeln, dass Suchmaschinen Gebühren an die Anbieter zahlen sollen. In meinem Verständnis müsste das umgekehrt sein - ich komme erst auf die Seite der Anbieter durch das Klicken auf den Link und dann kommt die Werbung, die an den Anbieter gezahlt wird und nicht an z.B. google. Aber das ist das Problem von google & Co. sich in diesem Fall zu wehren.
1. Warum also will die Regierung etwas regeln, wo es keinen Regelungsbedarf gibt?
2. Warum schränkt die Regierung mein Recht auf Informationsbeschaffung ein? Ich gehe nämlich davon aus, dass man dann keine deutsche Onlinezeitungen mehr auf Suchmaschinen finden wird!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rachnor,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger Bezug nehmen.

Mit der Gesetzesänderung vom Februar wurde ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage geschaffen, um den Schutz der Presseerzeugnisse und ihre Verwertung im Internet zu verbessern. Mit dem neuen Leistungsschutzrecht werden nicht nur die kreativen, sondern auch die organisatorischen und unternehmerischen Leistungen anerkannt und zugleich geschützt. Mit dieser Regelung haben wir eine Lücke im Leistungsschutz für Verleger geschlossen – endlich wird Ihre Vermittlungsleistung zwischen Urheber und Verbraucher auch im Internet honoriert, wie das auch bei beispielsweise Musiklabels, Fernsehen und Filmproduzenten bereits seit längerem der Fall ist.
Dabei ist uns bewusst, dass dies auch Auswirkungen auf die anderen im Markt befindlichen Akteure – wie beispielsweise die Anbieter von Internet-Suchmaschinen – haben kann. Daher sieht das Gesetz bereits eine Reihe von Regelungen vor, die für einen angemessenen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen sorgen. So erlischt beispielsweise das Recht nach einem Jahr, reine Verlinkungen bleiben weiterhin kostenlos und auch die Zitierfreiheit bleibt gewahrt. Zudem findet das Recht ausschließlich auf die Nutzung von Presseerzeugnissen zu gewerblichen Zwecken Anwendung. Privatpersonen, ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne Gewinnerzielungsabsicht werden dagegen ausdrücklich nicht erfasst.

Wir denken, dass diese Regelung wesentlich zum Erhalt des Qualitätsjournalismus und der Pressevielfalt beitragen wird und so letztlich auch Ihnen bei der Informationsbeschaffung zu Gute kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig, MdB

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