Frage an Daniela Ludwig bezüglich Recht

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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Sebastian K. •

Frage an Daniela Ludwig von Sebastian K. bezüglich Recht

Bcc BND Bad Aibling

Geehrte Frau Ludwig,
spätestens seit 1985 sind die Aktivitäten vom CIA, NSA und BND am Standort Bad Aibling immer wieder Thema weit über Ihren Wahlkreis und unseren Landkreis hinaus (siehe u.a. SPIEGEL 8/1989 oder
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13494509.html ).

Immer wieder wurden diese Spionagetätigkeiten geschickt abgewiegelt mit Vertröstungen, Unschuldsbeteuerungen,"nach unserem Kenntnisstand" oder dem Vermerk "Streng geheim".

Was unternehmen Sie, Ihre Partei und der gesamte Bundestag als unsere politischen Vertreter, um diesem unwürdigen Theaterspiel definitiv durch klare Vereinbarungen mit den USA (unseren Freunden, oder sollte ich besser schreiben unseren Besatzern?) ein Ende zu bereiten?

Können Sie sich vorstellen, daß Deutschland in den USA solche Anlagen aufbauen und im "NSA-Style" betreiben könnte.

Kann die Vorratsdatenspeicherung derart abgesichert werden, daß generell nur mit richterlicher Erlaubnis auf den Datenbestand zugegriffen werden kann. Nach Ansicht qualifizierter IT-Spezialisten ist die NSA in der IT-Entwicklung dem aktuellen Stand ca. 5 Jahre voraus.

Stört es Sie, daß mit den praktizierten Methoden die im Grundgesetz unserer Demokratie verankerten Bürgerrechte durch eine fremde Macht mit Füßen getreten und damit ad absurdum geführt werden?

Auf Ihre Antwort freue ich mich und hoffe, daß Ihre Meinung zu dem Thema nicht den Vermerk trägt: "Streng geheim"

Freundliche Grüße
Sebastian Kienzl

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CSU

Sehr geehrter Herr Kienzl,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der aktuellen Diskussion über die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA.

Ich stehe zu unseren Diensten und bin der Ansicht, dass wir gut funktionierende Nachrichtendienste brauchen. Die letzten Jahre und die zunehmende Globalisierung des Terrors haben gezeigt, dass die Arbeit der Nachrichtendienste für die Sicherheit unserer Bürger unverzichtbar ist. Nicht nur die Verhinderung von 19 geplanten Anschlägen auf Angehörige der Bundeswehr seit 2011, sondern auch die Aufdeckung geplanter Terrorakte in Deutschland sprechen dafür. Das prominenteste Beispiel ist hier sicherlich die Verhinderung des Attentats durch die Sauerland-Gruppe in 2007. Dies wäre ohne die Zusammenarbeit von BND und NSA nicht möglich gewesen. Die Zusammenarbeit von Diensten befreundeter Staaten ist eine Notwendigkeit.

Die jetzt diskutierte Zusammenarbeit zwischen BND und NSA basiert auf einem "Memorandum of Agreement", das seinerzeit vom damaligen Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier ausgehandelt wurde. Ob sich alle Beteiligten stets auch an alle Abkommen gehalten haben, wird derzeit intensiv geprüft. Grundsätzlich unterliegen die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienst einer ständigen Kontrolle durch den Deutschen Bundestag. Das Parlamentarische Kontrollgremium, die G10-Kommission und das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Gleiches gilt für den NSA-Untersuchungsausschuss, wo derzeit untersucht wird, ob es Verstöße gegen die Rechtslage gab. Denn in Deutschland gilt ganz klar, dass Nachrichtendienste an Gesetze und Abkommen gebunden sind und nicht alles, was technisch möglich ist, umsetzen dürfen.

Deshalb gilt es, zunächst alle Vorgänge zu beleuchten und aufzuklären, um erst anschließend mögliche Konsequenzen zu ziehen. Derzeit gibt es keinerlei Hinweise, dass es zu Rechtsbrüchen, Fehlern im Kanzleramt oder Industriespionage gekommen ist. Für die oftmals angesprochene millionenfache und massenweise Ausspähung gibt es keine Anhaltspunkte.

Bezüglich der Zusammenarbeit von BND und NSA konkret in Bad Aibling gilt weiterhin, dass diese nur begrenzt öffentlich gemacht werden kann. Denn dies könnte die Funktionsfähigkeit der Dienste einschränken - mit den entsprechenden Konsequenzen für die Sicherheit. Gleichwohl unterliegen natürlich auch die Aktivitäten in Bad Aibling der gründlichen parlamentarischen Kontrolle.

Außerdem nehmen Sie Bezug auf die Sicherheit der geplanten Vorratsdatenspeicherung. Gerne verweise ich hier auf meine bereits hier veröffentlichten Antworten, wo ich wie folgt Stellung nehme:

" Damit es zu keinem Missbrauch der gespeicherten Daten kommt, müssen die Telekommunikationsanbieter die besonders hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit umsetzen. Dies entspricht ebenfalls den Vorgaben der Rechtsprechung.

Die Speicherung der Verkehrsdaten hat im Inland zu erfolgen und es ist ein besonders sicheres Verschlüsselungsverfahren zu verwenden. Auch sind die Daten in gesonderten Einrichtungen mit einem hohen Schutz vor Zugriffen aus dem Internet zu speichern. Zugriffe auf die gespeicherten Daten sind revisionssicher zu protokollieren und das Vier-Augen-Prinzip kommt zur Anwendung. Die jeweiligen Speicherfristen variieren je nach Art und Grundrechtsrelevanz für den Bürger. Die Höchstspeicherfrist für Standortdaten, die mit der Benutzung eines Mobilfunkgerätes anfallen, beträgt daher nur vier Wochen. Nach den Vorgaben der ehemaligen EU-Richtlinie waren dies noch sechs Monate. Darüber hinaus darf auf Standortdaten nur einzeln zugegriffen werden. Das Erstellen eines dauerhaften Bewegungsprofils ist damit nicht möglich. Die übrigen Verkehrsdaten (z.B. Verbindungsdaten im Internet) werden zehn Wochen gespeichert. Auch für diese Daten betrugen die Vorgaben der ehemaligen EU-Richtlinie sechs Monate. Die Daten von Diensten der elektronischen Post sind komplett von der Speicherung ausgenommen. Der Zugriff auf die gespeicherten Verkehrsdaten unterliegt einem strikten Richtervorbehalt. Die Daten sind nach Ablauf der Speicherhöchstfrist zudem zwingend zu löschen."

Sehr geehrter Herr Kienzl, lassen Sie mich zuletzt nochmals betonen, dass ich die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten für unverzichtbar halte und der gründlichen Aufklärung durch die zuständigen parlamentarischen Kontrollgremien entgegensehe.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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