Frage an Daniela Ludwig bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Tanja G. •

Frage an Daniela Ludwig von Tanja G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Damen und Herren,
finden Sie es ein richtiges Signal, dass in diesen Zeiten wieder die Hartz 4-Sätze erhöht werden? Arbeitnehmer treten kürzer (Kurzarbeit, Ausfälle...). Selbstständige kämpfen um die Existenz, manche gehen bankrott.
Und warum mutet man denen, die jahrelang nicht arbeiten gehen obwohl sie könnten, nicht zu bspw, in Wohngemeinschaften zu leben? (Studenten müssen das aus Kostengründen auch). Warum bekommen die alle Möbel "neu" bezahlt. Die Kleinanzeigenofferten sind VOLL mit guten, gebrauchten Möbeln. Wer soll die denn nutzen? Die Geringverdiener? Die für sich selbst aufkommen? WARUM bitte?
Warum müssen die Nicht-Vermittelbaren nicht auch 8 Stunden/Tag irgendetwas (!) tun zwecks Motivation und sozialer Gerechtigkeit?
Bspw. Vorlesen in Seniorenheimen. Unkrautzupfen auf Pflasterflächen? Lotsendienste auf Schulwegen ...
Ich kenne Fälle, da weigern sich schon Teenager mit Inbrunst, einen Abschluss zu machen oder sich irgendwo ernsthaft zu bewerben etc. Und sie bekommen meist mehr Taschengeld als Altersgenossen aus Arbeiterfamilien.
Die Motivation ist nicht mehr gegeben, wenn das Geld ohne jegliche Gegenleistung ausgezahlt wird. Und fürs Kinderkriegen gibt es Boni obwohl die nur das Elend in die nächste Generation tragen.
Das ist doch weitab davon "gerecht" zu sein. Weit, weit ab....
Bitte gehen Sie in Ihrer Antwort auf die einzelnen Fragen ein. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau G.,

der ALG II Regelsatz wird nach § 28 des Zwölften Sozialgesetzbuches bestimmt. Mit dem Gesetz und der daraus resultierenden Höhe der Regelsätze für ALG II Empfänger soll ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert werden. Um die Höhe der Regelsätze der einzelnen Personengruppen zu bestimmen, wird dabei eine Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgenommen, die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Dabei werden die unteren 15 % der Einpersonen- und die unteren 20 % der Mehrpersonenhaushalte in die Erhebung einbezogen. Daraus ergibt sich eine automatische Anpassung des Regelsatzes. Damit ist sichergestellt, dass sich der Satz nicht nach Opportunitätsgründen bemisst. Die Zahlung der Leistung ist mit Gegenleistungen verbunden (Fordern und Fördern). Die Nichterfüllung der Gegenleistung hat Sanktionen zur Konsequenz.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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