Auf welcher konkreten verfassungsrechtlichen Grundlage wird das fiktive Partnereinkommen politisch für zulässig erachtet?
Ihre Antwort vom 18.03., die auf einen zukünftigen Entwurf verweist, greift die eigentliche Fragestellung nicht auf. Die verfassungsrechtliche Bewertung eines fiktiven Partnereinkommens hängt nicht vom konkreten Gesetzestext ab. Eine Klärung erscheint daher auch unabhängig von einem Entwurf möglich.
Zugleich wird ein solches Modell politisch bereits bundesweit als legitim dargestellt. Gerade deshalb besteht aus Sicht der betroffenen Beamten ein berechtigtes Interesse, die zugrunde liegende verfassungsrechtliche Argumentation nachvollziehen zu können.
1. Warum soll ein fiktives Partnereinkommen nur bei Beamten Anwendung finden und nicht auch bei Abgeordneten?
2. Ist eine Ausweitung auf andere staatliche Bereiche vorgesehen?
3. Wie ist dies mit der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Ehepartnern vereinbar?
Als Dienstherr trägt der Staat eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Beamten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine inhaltliche
Beantwortung der Fragen.
Sehr geehrter Herr K.,
bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten kann. Das BMI wird zeitnah einen Referentenentwurf zur gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene vorlegen. Der Entwurf wird – den üblichen Gepflogenheiten folgend – auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI) publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig
