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Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage soll ein fiktives Partnereinkommen in der Beamtenalimentation eingeführt werden?

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Frage von Daniel K. •

Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage soll ein fiktives Partnereinkommen in der Beamtenalimentation eingeführt werden?

Zu einem sehr wahrscheinlich geplanten fiktiven Partnereinkommen, das erhebliche verfassungsrechtliche Fragen im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation aufwirft, habe ich folgende Fragen:

1. Warum soll ein fiktives Partnereinkommen ausschließlich oder vorrangig bei Beamten Anwendung finden, nicht jedoch einheitlich bei Abgeordneten, Mitgliedern der Bundesregierung, politischen Beamten oder Leistungsempfängern von Sozialhilfe bzw. Bürgergeld?

2. Falls dieses Modell zur statistischen Einhaltung alimentationsrechtlicher Vorgaben eingeführt werden soll: Wann ist vorgesehen, es aus Gründen der Gleichbehandlung konsequent auf allen Ebenen des öffentlichen Handelns umzusetzen?

3. Wie ist ein solches Vorgehen vereinbar mit der rechtlichen Unabhängigkeit von Ehepartnern, dem Gleichberechtigungsgebot sowie der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Alimentation als individuellem Anspruch?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter K.,

bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihre Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten kann. Das BMI wird zeitnah einen Referentenentwurf zur gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene vorlegen. Der Entwurf wird – den üblichen Gepflogenheiten folgend – auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI) publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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