(...) Dies betrifft in erster Linie die Produktion von Raps-, Soja- oder Palmöl. So darf in Zukunft grundsätzlich keine Biomasse, die von Flächen mit einem hohen Naturschutzwert, wie zum Beispiel Urwälder, Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, wie er in Feuchtgebieten anzutreffen ist, oder Torfmooren stammt, eingesetzt werden. Damit Biokraftstoff als nachhaltig hergestellt eingestuft werden kann, muss sie nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen in einem ersten Schritt mindestens ein Drittel (35%) an Treibhausgasen einsparen. (...)