Halten Sie § 37 Abs. 2 Versorgungsausgleichsgesetz für vereinbar mit Artikel 14 Grundgesetz, oder könnte diese Regelung einer faktischen Enteignung gleichkommen?
Sehr geehrte Frau Rump,
nach § 37 Abs. 2 Versorgungsausgleichsgesetz wird der Versorgungsausgleich auch dann noch durchgeführt, wenn ein Ehepartner bereits verstorben ist.
In der Praxis führt das dazu, dass Rentenanteile weiterhin entzogen werden, obwohl keine berechtigte Person mehr existiert.
Mich interessiert, ob diese Regelung derzeit im Petitionsausschuss thematisiert oder überprüft wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Durch unseren direkten Schriftverkehr wissen Sie, dass Ihre Petition vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt wird.
Zudem stehen Sie mit unserer zuständigen Referentin der SPD-Bundestagsfraktion in Kontakt. Sie können sich auch weiterhin gerne an mich direkt oder an die zuständige Referentin wenden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen im direkten Austausch weiterhelfen konnte.
Herzliche Grüße
Daniela Rump, MdB
