Welche Demokratiereformen sind auf Landes- und Bundesebene notwendig? Welchen Abschnitt der VvB würdest du gerne als erstes reformieren, falls du die Mehrheiten hättest (hypothetisches Szenario)

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Dennis Mateskovic
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Christoph S. •

Welche Demokratiereformen sind auf Landes- und Bundesebene notwendig? Welchen Abschnitt der VvB würdest du gerne als erstes reformieren, falls du die Mehrheiten hättest (hypothetisches Szenario)

Hallo Dennis,

hier der schnelle Link zur Berliner Verfassung. https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/verfassung/

Herzlichen Dank, falls du dir die Zeit für eine Antwort auf meine Fragen nimmst!

Kein Dank falls nicht ;)

Beste Grüße

Chris

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Hallo Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner Position.

Zunächst möchte ich betonen, dass ich selbst kein Jurist bin und deshalb keine rechtswissenschaftliche Antwort auf Ihre Frage geben kann. Dennoch gehe ich gerne darauf ein, welche demokratischen Rechte aus meiner Sicht gestärkt werden sollten.

Als Bündnisgrüner stehe ich klar und deutlich zu unserer Verfassung und den Institutionen, die das Rückgrat unserer vielfältigen Demokratie bilden. Für mich ist aus diesem Grund wichtig, dass wir die Resilienz, Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit unserer Institutionen (ich denke hier auf Landesebene vor allem an das Abgeordnetenhaus, das Berliner Verfassungsgericht und die Bezirksverordnetenversammlungen) stärken und gegen Angriffe schützen.

Selbstverständlich gehört für mich auch die Zivilgesellschaft als wichtige Akteurin unseres demokratischen Miteinanders dazu. Unabhängig von Ihrer Frage zu einer möglichen Verfassungsänderung müssen wir zivilgesellschaftliches Engagement gesetzlich unterstützen, weshalb meine Partei ein Landesdemokratiegesetz auf den Weg bringen möchte. Damit wollen wir demokratische Strukturen sowie ganz konkret Vereine, Organisationen und Initiativen in ihrer Arbeit absichern. Zudem möchten wir direktdemokratische Instrumente, die sich in den vergangenen Jahren bewährt haben, weiterentwickeln und ausbauen. Hierzu gehört für uns u. a. auch die Einführung eines fakultativen Referendums, mit dem die Bürger*innen ein Vetorecht erhalten, wenn das Abgeordnetenhaus ein im Volksentscheid verabschiedetes Gesetz ändert. Außerdem wollen wir Bürger*innenentscheide auf Bezirksebene verbindlich machen und die dafür notwendigen Beteiligungsbüros in den Bezirken stärken. Für Entscheidungsfindungsprozesse können wir uns Bürger*innenräte vorstellen, in denen geloste Bürger*innen zu gezielten Themen im Kiez oder auf Landesebene auf Basis von Fachimpulsen und in moderierten Verfahren Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche Debatte und die parlamentarische Entscheidung erarbeiten.

Eine mögliche Verfassungsänderung bzw. -anpassung auf Landes- sowie Bundesebene betrifft für uns die Frage des Wahlrechts für Berliner*innen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Als Bündnisgrüne setzen wir uns dafür ein, dass Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt bei uns in Berlin haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit an Volksbegehren und -abstimmungen, den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen können. Darum werben wir unter den demokratischen Parteien für Zustimmung und verfolgen diese Idee im Rahmen unserer bestehenden Möglichkeiten weiter.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.

Mit besten Grüßen

Dennis Mateskovic

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