Frage an Dieter Althaus von Bernd L. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Althaus,
der Bundesfinanzhof hat unter Az VR 61/03 festgelegt, daß Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur mit den ermäßigten Steuersatz von 7% zu versteuern sind.
Einige Bundesländer (u.a. Berlin) haben durch ihre Wasserwirtschaftsbetriebe bereits begonnen zuviel gezahlte Mwst zurückzuzahlen. Der für mich zuständige Betrieb ZWA Holzland weigert sich. Es ist für mich unverständlich, da die Mwst für diesen Betrieb nur ein Durchgangsposten ist. Was kann man machen??
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Loesche
Sehr geehrter Herr Loesche,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10. August.
Zweckverbände sind Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung. An
geltendes Recht gebunden sind alle. Den Einzelfall, den Sie schildern, kann ich so ohne Weiteres nicht beurteilen. Schreiben Sie mir gern in die Staatskanzlei oder senden mir weitere Informationen an meine E-Mail-Adresse info@d-althaus.de; wahrscheinlich lassen sich die Dinge zügig aufklären. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Althaus