Frage an Dirk Fischer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Dirk Fischer
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Frage an Dirk Fischer von Tobias W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fischer,

Sie haben die Thesen zum Abgeordnetencheck beantwortet. Sie lehnen einen verdachtslosen Zugriff des Staats auf Telekommunikationsdaten ab, sind aber dennoch für gesetzliche Mindestspeicherfristen. Das widerspricht sich, da eine Mindestspeicherfrist klar bedeutet, dass alle Verbindungs- und Standortdaten verdachtslos gespeichert werden! Gespeicherte Daten sind im Bewusstsein des Bürgers Daten, auf die der Staat jederzeit willkürlich und ohne Wissen des Bürgers zugreifen kann. Im Sumpf der Nachrichtendienstaffären und der offensichtlichen Verwirrung dieser neuen Erkenntnisse selbst in den nachrichtendienstlichen Kontrollgremien des Bundestags, muss man als Bürger davon ausgehen, dass alles was gespeichert wird, auch vom Staat und seinen Behörden - oder anderen Staaten und deren Behörden - verwendet wird. Wie soll man da noch vertrauensvoll und uneingeschränkt kommunizieren? Ich bitte Sie darzustellen, wie eine Mindestspeicherfrist auszugestalten wäre, die diesen Widerspruch aufhebt und welche Daten gespeichert werden sollen. Ist es beispielsweise wirklich nötig, Bewegungsprofildaten mittels Funkzellenzuordnung zu speichern?

Ich weise andere Leser ebenfalls darauf hin, dass Sie in der letzten Legislaturperiode sowohl der Vorratsdatenspeicherung als auch dem BKA Gesetz zugestimmt haben. Mit Ihrer Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung in der letzten Legislaturperiode ist auch mit Ihrer Stimme ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet worden, welches gegen Artikel 10, Absatz 1 GG verstößt und vom Bundesverfassungsgericht vollständig für nichtig erklärt wurde. Sie müssen also bitte genau darstellen, wie Sie es das nächste Mal besser machen wollen!

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CDU

Sehr geehrter Herr Weisserth,

vielen Dank für Ihre Frage zur Vorratsdatenspeicherung und speziell zu Mindestspeicherfristen. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der Staat muss persönliche Kommunikationsdaten der Menschen schützen. Zugleich dürfen wir jedoch Schutzlücken bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nicht hinnehmen. Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären. Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist dies oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können. Meine Partei, die CDU, will daher eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen - dazu sind die Mitgliedstaaten verpflichtet. Die grundsätzliche Notwendigkeit einer solchen Mindestspeicherungsfrist wird von keinem anderen Mitgliedsstaat und auch nicht vom Bundesverfassungsgericht angezweifelt.

Wir halten die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform anerkannte Frist von sechs Monaten für angemessen und gleichzeitig auch als unerlässlich.

Die Vorgaben der EU-Richtlinie gelten bereits für Anonymisierungsdienste. Über diese Vorgaben hinauszugehen, strebt die CDU aber nicht an. Insbesondere sollen keine Kommunikationsinhalte erfasst werden.

Die bisherigen Urteile haben die Rechtsmäßigkeit der Richtlinie bestätigt. Unabhängig von der europarechtlichen Verpflichtung halten wir eine Mindestspeicherungsfrist für notwendig.

Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland beruht auf der bislang nicht erfolgten Umsetzung der EU-Richtlinie. Eine mögliche Verurteilung durch den EuGH wegen Nichtumsetzung unterstreicht aus Sicht der CDU die Notwendigkeit, zeitnah die Vorratsdatenspeicherung europarechtskonform im nationalen Recht zu verankern.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer