Darf eine Impfung, die nur den Impfling m/w schützt, über eine gesetzliche Impfpflicht mit Bußgeld das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die unversellen Freiheitsrechte aller einschränken?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
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Frage von Dieter B. •

Darf eine Impfung, die nur den Impfling m/w schützt, über eine gesetzliche Impfpflicht mit Bußgeld das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die unversellen Freiheitsrechte aller einschränken?

Artikel 2 (2) Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Freiheit und die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit jedes Menschen in unserer Demokratie.
Die Möglichkeit, in diese Grundrechte des Menschen aufgrund eines Gesetzes einzugreifen, ist im Grundgesetz vorgesehen, jedoch zeigen allein die Daten aus Deutschland zum großen Thema COVID19, dass die individuelle Impfung nur den Geimpften m/w vor einem schweren Verlauf einer möglichen Infektion schützt.
Die Weitergabe/Übertragung des auslösenden Virus durch den Geimpften m/w wird durch die Impfung nicht ausgeschlossen/verhindert.
Eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems in Deutschland, allein durch die Erkrankung, ist nach aktueller Datenlage ebenfalls nicht gegeben.
Das Gesundheitssystem in seiner aktuellen Ausformung ist politisch bestimmt.
Mögliche Schwachstellen können nur durch politische Entscheidungen behoben werden, nicht durch eine Impfung.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

 

danke für Ihre Anfrage zum Thema Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht für Erwachsene. Ich verstehe Ihre Sorge um den grundrechtlichen Eingriff einer Impfpflicht und mögliche medizinische Folgen. Die letzten zwei Pandemiejahre waren gezeichnet von einer teils extremen Dynamik. Einiges mussten wir erst mit Verlauf des Infektionsgeschehens erlernen und Wissensstände entsprechend angepasst werden. Das kann zurecht verunsichernd wirken. Doch trotz aller Unsicherheiten der Pandemie hat sich eine Tatsache bewährt: Impfen schützt. Deswegen müssen wir jetzt diesen mutigen Weg zur Vorsorge einschlagen.

 

Wir haben aus den letzten beiden Jahren gelernt und möchten nicht länger erst reagieren, wenn die die nächste Infektionswelle oder gar die nächste, gefährlichere Virusvariante bereits am anrollen ist. Denn dann wäre es für vorausschauendes Handeln bereits zu spät und wir könnten die Bevölkerung und das Gesundheitssystem wieder nur mit einschränkenden Maßnahmen schützen. Mit der allgemeinen Impfpflicht für Erwachsene gehen wir daher nicht nur den vorsorglichen sondern auch solidarischen Weg aus der Pandemie.

 

Gleichzeitig möchte ich aber anmerken, dass dieser Gesetzesentwurf nicht nur eine Impfpflicht vorsieht. Zu einer guten Vorsorge gehört auch Informations- und Beratungsarbeit. Krankenkassen sollen daher alle erwachsenen Menschen in Deutschland einfach und verständlich über das Virus und die Impfstoffe informieren. Dadurch kann sich jede:r ein eigenes Bild zur Pandemie und den Impfmöglichkeiten machen. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Beratungs- und Kommunikationsoffensive vor, indem allen Erwachsenen ein Angebot zu einem persönlichen Beratungsgespräch gemacht werden soll. So können individuelle Sorgen und Ängste besser und auf Augenhöhe besprochen werden. Der gefährlichen Zunahme an Desinformation können wir hiermit ebenfalls gezielt entgegentreten.

 

Beste Grüße

Dirk Wiese

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