Wir werden selbstverständlich auch über den Vertrauensschutz für besonders langjährig Versicherte diskutieren, wenn das Rentenpaket im parlamentarischen Verfahren verhandelt wird.
Sollte es in den nächsten Monaten tatsächlich dazu kommen, werden wir selbstverständlich den Grundsatz des Vertrauensschutzes beachten, um Rechtssicherheit herzustellen.
Am heutigen Tag wurden die Ergebnisse der Rentenkommission vorgestellt. Auf dieser Grundlage werden wir eine Rentenreform auf den Weg bringen.
Dabei geht es beim §188 StGB nicht um den Schutz einzelner wichtiger Amtsträger vor Kritik. Es geht vor allem um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten und als Bürgermeister:innen engagieren, oft nur ohne oder mit einer geringen Aufwandsentschädigung, dafür aber mit vollem persönlichen Einsatz.
