Den § 31b BPolG halte ich in den benannten engen Ausnahmesituationen (Kindesentführung, Terror) für vertretbar.
Die Sachlage ist allerdings eine andere. Die GKV-Finanzkommission, deren Einsetzung sich bereits im Koalitionsvertrag findet, hat um Ostern 66 Vorschläge präsentiert mit denen die Finanzlücke von ca. 19,5 Mrd. € in der GKV mehr als geschlossen werden konnte.
Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.
Mit der Reform soll nach Empfehlung der Kommission der bestehende Grundrentenzuschlag beibehalten und zusätzlich ein Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung eingeführt werden, der auch Menschen zugutekommt, die die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag nicht erfüllen.
Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.
