Mit der Reform soll nach Empfehlung der Kommission der bestehende Grundrentenzuschlag beibehalten und zusätzlich ein Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung eingeführt werden, der auch Menschen zugutekommt, die die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag nicht erfüllen.
Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Mit der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung werden wir veränderten gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen gerecht.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt.
Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Mit der Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung werden wir veränderten gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen gerecht.
