
Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU

Es ist ein Trugschluss, dass eine Einbeziehung von Beamten irgendein Problem lösen würde
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls bis zu einer gewissen Höhe auf Pensionen angerechnet
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung.