Antwort 23.04.2026 von Tilman Kuban CDU
Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.
Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.
Ich bin mir sicher, dass wir in den nächsten Monaten auch über die Beamtenversorgung sprechen werden. Allerdings gibt es verfassungsrechtliche Grenzen.
Gerechtigkeit braucht Reformen. Faire Entlastung für Arbeitnehmer, mehr Transparenz und mehr Maß bei Staat und Politik wäre richtig.