Die vorgesehenen Befugnisse greifen nur bei konkreten Gefahrenlagen und unter strengen Voraussetzungen: richterlicher Beschluss, schwere Gefahr für Leib und Leben, enge Kontrollen. Das unterscheidet sich grundlegend von der EU-Chatkontrolle, die auf eine allgemeine Durchleuchtung aller Bürger zielen würde – ohne Verdacht oder konkrete Gefahr.
Antwort 27.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Antwort 21.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Die SPD wird Hetze und gesellschaftliche Spaltung niemals unwidersprochen lassen
Antwort 14.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Antwort 28.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Die SPD-Fraktion hat im parlamentarischen Verfahren auf Anpassungen hingewirkt, damit die medizinische Versorgung weiterhin gewährleistet bleibt
Antwort 07.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
Antwort 02.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Die SPD hat sich bereits deutlich zur Evaluierung positioniert: Die Teillegalisierung war ein überfälliger Schritt. Die Evaluation zeigt, dass der Konsum bei Jugendlichen weiter zurückgeht und bei Erwachsenen nur moderat steigt.
