Der Zugang zu einer notwendigen Therapie darf nicht zu einer finanziellen Überforderung führen.
Die vorgesehenen Befugnisse greifen nur bei konkreten Gefahrenlagen und unter strengen Voraussetzungen: richterlicher Beschluss, schwere Gefahr für Leib und Leben, enge Kontrollen. Das unterscheidet sich grundlegend von der EU-Chatkontrolle, die auf eine allgemeine Durchleuchtung aller Bürger zielen würde – ohne Verdacht oder konkrete Gefahr.
Die SPD wird Hetze und gesellschaftliche Spaltung niemals unwidersprochen lassen
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Die SPD-Fraktion hat im parlamentarischen Verfahren auf Anpassungen hingewirkt, damit die medizinische Versorgung weiterhin gewährleistet bleibt
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.